Ja, aber zwei verschiedene Kabel und zwei verschiedene Ladestellen deuten schon sehr darauf hin.
Beiträge von Martin-SH
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Für mich klingt das so, dass der Fehler AC-Seitig beim KIA EV6 liegt.
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Die Versicherung kann sich gar nichts zurückholen, wenn die Reifengröße in den COC eingetragen ist. Auch wenn man diese Dokumente nicht vorrätig hat, kann man sich die auch noch im Nachhinein holen und später den Nachweise erbringen. Gegebenenfalls kann man sich aus dem it-system vom TÜV die zugelassenen Reifen Dimensionen bescheinigen lassen.
Die Versicherung könnte nur erfolgreich etwas fordern, wenn die gefahrene Reifen Dimension für dieses Fahrzeug nicht zulässig ist. Es besteht ja kein Sicherheitsmangel, nur weil man die Papiere für die passenden Dimensionen in dem Moment nicht hat...
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Quelle ADAC:
Die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
[Blockierte Grafik: https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_200/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/ADAC-Prod/reifenkennzeichnung-zulassungsbescheinigung-1907_xvtje6] © ADAC/Beate Blank
Aus der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" erfahren Sie, welche Reifengrößen für das Fahrzeug freigegeben sind. Hierzu auf die Zeilen 15.1 und 15.2 achten (siehe Bild) Eingetragen ist hier nur eine Größenkombination. Wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind, unterscheiden sich die Angaben in den beiden Zeilen. Die eingetragenen Reifengrößen müssen nicht mit der tatsächlich montierten Reifendimension übereinstimmen.
Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen". Das CoC gehört zu den Fahrzeugunterlagen und kann gegebenenfalls beim Markenhändler angefordert werden. Von den Vorgaben in der Zulassungsbescheinigung abweichende Reifendimensionen dürfen Sie nur montieren, wenn Sie die andere Variante in Ihren CoC-Papieren finden.
Alternativ können auch geprüfte und zertifizierte Umrüstungen vorgenommen werden. Hierzu und zu möglichen Auflagen unbedingt einen Reifenfachmann befragen. Ebenso kann eine HU-Prüfstelle einer Überwachungsorganisation verbindlich, also am besten schriftlich, nach zulässigen Reifenumrüstungen befragt werden.
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1,4 kWh einphasig und 4,2 kWh dreiphasig
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Ich bezweifel eher, dass du die Passage in Vertrag richtig verstanden hast. 🙄 Denn ich glaube nicht, dass dein Händler andere Verträge hat als die anderen Kia Händler. Der Schadensersatz, den du meinst, ist übrigens laut Vertrag an leichte Fahrlässigkeit des Händlers gebunden und dann auf maximal 5 Prozent limitiert. Und den zu beweisen, auch in Hinblick auf die weltweite wirtschaftliche Problematik bezogen, wird echt schwer bis unmöglich.
Aber vielleicht bist du ja wirklich schlauer als die Anwälte, die den Vertrag gestrickt haben. Überrasch mich einfach mal. 😊
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Nein und nein. Bitte schön. 😊
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In meinem Vertrag steht das solch ein Schadensersatz verlangt werden kann, allerdings nur 25% des Kaufpreis. Eine Überschreitung des unverbindlichen Liefertermin um 6 Wochen bringt den Händler in Verzug, jetzt muss er innerhalb von 10 Tagen liefern. Es kostet ihn 5% des Kaufpreis als Schadensersatz. Ihr solltet die Kaufverträge lesen. Also warum sollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Schließlich habe ich ja ein Recht auf Erfüllung. Wen er zuruecktritt werden eben die im Vertrag bezifferte 25% fällig . OK, dann habe ich immer noch kein Auto, aber dieser Händler würde dann an mir nichts mehr verdienen.
Das steht da so nicht drin. Du musst schon genau lesen wann die Umstände erfüllt sind...
Und ja, ich habe im Standartvertrag nachgesehen.
Leichtsinnig etwas aus rechtlich bindenden Texten aus dem Zusammenhang zu reißen...