Ich hatte mal Langweile und habe dem Bundesamt für Wirtschaft eine Nachricht geschickt, in Bezug auf Wirrwar der Preise, überzogene Preis, und wo weiter. Ich habe immer noch Bauchschmerzen vom Lachen, besonders über den Punkt mit dem Bundeskartellamt. Das erinnert an damals als die die angeblichen Preisabsprachen beim Benzin untersucht haben. Getreu den Motto, wir sehen nur das was wir sehen wollen.
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....vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre offenen Worte!
Wir stimmen Ihnen zu! Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen müssen ihr Fahrzeug immer, verlässlich und überall in Deutschland und Europa laden können. Dafür müssen alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte problemlos auffindbar und deren Belegstatus einsehbar sein. Das Authentifizieren sowie die Bezahlung müssen schnell und einfach möglich sein.
Das Bundeskartellamt hat sich in der am 1. Oktober 2024 veröffentlichten „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ intensiv mit dem Markt für Ladestrom an öffentlich zugänglichen Ladesäulen befasst.
Dabei hat es keine Hinweise dafür gefunden, dass Preise an öffentlich zugänglichen Ladesäulen systematisch und flächendeckend missbräuchlich überhöht sind. Nicht übersehen werden darf aber, dass sich die Elektromobilität und die Ladesäuleninfrastruktur weiterhin in einer andauernden Phase des Markthochlaufs befinden. Die Investitionen der Unternehmen in die Ladesäuleninfrastruktur müssen sich noch amortisieren.
Die Preise für die Abgabe von Ladestrom an öffentlich zugänglichen Ladesäulen bilden sich durch Angebot und Nachfrage im Markt, es gilt Vertragsfreiheit und die Anbieter sind in der Preishöhengestaltung frei. Da der Marktzugang grundsätzlich allen Anbietern durch Aufbau und Betrieb einer parallelen und konkurrierenden öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur offensteht, wird dies mittel- bis langfristig auch zu einer effizienten Vermarktung von Ladestrom führen und damit auch zu mehr Preiswettbewerb. Derzeit gibt es nach Angaben der BNetzA über 11.000 Betreiber von Ladesäulen. Die Zahl hat sich im Vergleich zu 2023 fast verdoppelt (damals gab es über 6.000 Betreiber). Diese stellen fast 170.000 Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 6,6 Gigawatt bereit.
Darüber hinaus plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei einer Anpassung der Preisangabenverordnung (PAngV) die wenigen nach der VERORDNUNG (EU) 2023/1804 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR) bestehenden Spielräume im Sinne einer wettbewerblichen, transparenten und verbraucherfreundlichen Preisangabe für das Laden von Elektromobilen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen zu nutzen.
Da die AFIR ansonsten die zulässigen Preiskomponenten für die Abgabe von Ladestrom an Ladepunkten vollumfänglich regelt, ist den Mitgliedstaaten z.B. die Möglichkeit eines Verbots von Blockier- oder Roaminggebühren oder auch einer Regulierung der Preishöhe entzogen.
Wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich für Sie!
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog
Referat LB5 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Fax: 030 18615-5300 (FAX was ist das
)