Na klar, im Gesetz steht der Zeitpunkt mit dabei, und da lautet es: (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html)
[...]ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; [...]
Aber das Modelljahr 2022 und Modelljahr 2023 könnten verschiedene Produkte sein... Man könnte auch argumetieren, dass der Listenpreis ist für Modeljahr 2022 unverändert geblieben... (und es ist nicht mehr bestellbar)