Kann man so nicht pauschal sagen.
Es gilt immer das niedrigere Gewicht.
Der Hersteller der AHK kann ja, aus Gründen, durchaus die zulässige Anhängelast unter den Wert legen, welchen das Fahrzeug könnte.
Okay, verstanden, danke.
Wie sieht das mit der Stützlast aus? Die steht nicht in den Fahrzeugpapieren. Wenn man E-Bikes draufpackt, wird es da ja interessant. GDW hat 115 kg, Westfalia 128 kg.