Beiträge von Ernstl

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe es ist hier richtig, sonst bitte verschieben.

    Mein EV6 wurde beschädigt, Schuldeingeständnis des Gegners usw liegt vor. Also Haftpflichtschaden des Verursachers. Er ist ist von einem Parkplatz gekommen und hat mich von rechts kommend nicht gesehen, ist mir im Bereich des linken Hinterrades bei niedriger Geschwindigkeit drauf gefahren.

    Muss ich den Wagen bei einem KIA-Händler reparieren lassen, oder darf das ein anerkannter Karosseriefchbetrieb (Empfehlung der Gegnerischen Versicherung und Bekannter von mir)? Wagen ist Privatleasing über KIA-Finance. Wirkt sich das ggfs auf die 7-Jahres-Garantie aus?


    Viele Grüße

    Ja, wenn ich das jetzt mal finden würde....ich such noch mal....


    Hier wurde schon darüber geschrieben:

    Danke, der Thread hilft weiter. den hatte ich bei der Suche nicht gesehen.

    Kann man so nicht pauschal sagen.
    Es gilt immer das niedrigere Gewicht.

    Der Hersteller der AHK kann ja, aus Gründen, durchaus die zulässige Anhängelast unter den Wert legen, welchen das Fahrzeug könnte.

    Okay, verstanden, danke.

    Wie sieht das mit der Stützlast aus? Die steht nicht in den Fahrzeugpapieren. Wenn man E-Bikes draufpackt, wird es da ja interessant. GDW hat 115 kg, Westfalia 128 kg.

    Hallo,

    Ich möchte bei meinen EV6 eine AHK nachrüsten.

    Einbau traue ich mir zu.

    Hab ich beim vFL was von den höheren Lasten der Westfalia AHK im Vergleich zur GDW, oder ist der Mehrpreis (in der Bucht rd 100 Euro) rausgeschmissenes Geld?

    Welche Lasten gelten? Die vom Hersteller der AHK, oder die in den Fahrzeugpapieren?


    Viele Grüße

    Ich hab meinen EV6 als Vorführer vom Autohaus übernommen, 6 Monate alt.

    Da wollte Kia Charge auch nichts von dem Angebot wissen, war ja kein Neuwagen/Ersterwerb. Da galten auch die 12 Monate nichts, und das Autohaus hatte den Wagen nicht bei Kia Charge angemeldet.

    Auch ziemlich fürn Popo….

    Hab nach einem Monat wieder gekündigt.