Wir mieten eine Doppelhaushälfte. Wir hatten mit dem Vermieter vor Ort geklärt, wo das Kabel verlaufen soll. Kurz darauf widerrief er telefonisch. Jetzt machte ich einen neuen Anlauf und bekam zur Antwort, dass er eine 11kw-Steckdose nur in der Garage duldet. Dort stehen aber die Fahrräder, das Auto steht auf dem Stellplatz vor der Garage und wird zur Zeit über die Terrasse mit 230V und mobiler go-e-Wallbox geladen. In der Nähe dieser Steckdose hätte ich gerne die 11kw-Steckdose. Kann der Vermieter mich wirklich zu den Erdarbeiten zwingen, die nötig werden, wenn das Kabel in der Garage endet?
Hallo VOBO
Als Hausbesitzer und "ehemaliger" Vermieter pflichte ich FaceOfIngo bei: es lässt sich aus deinem Beitrag nicht ganz klar herauslesen, wer die Steckdose inklusive Absicherung und und Zuleitung finanziert.
Falls alles zu seinen Lasten geht, kann er auch über den Standort befinden. Klar wird er sich mit dir als Mieter absprechen und nachfragen, wo deine Bedürfnisse sind. Eine solche CEE-Steckdose lässt sich ja auch anders verwenden, beispielsweise für gewisse Gerätschaften oder Apparate, welche mit 400 V betrieben sein wollen. Da macht der Standort in der Garage wohl am ehesten Sinn und nicht im Freien auf der Terasse. Dazu kommt, dass von einer solchen Steckdose immer Strom abgezapft werden kann. Wenn die draussen im Freien angebracht ist, könnte da eigentlich jeder bei deiner Abwesenheit Strom abzapfen. Und was, wenn du aus der Liegenschaft wieder einmal ausziehst und der Nachmieter hat kein E-Auto? Die Steckdose in der Garage könnte er aber sehr wohl brauchen.
Alles Gedanken, die ich mir als Mieter, aber auch als Vermieter eventuell machen würde.
Beste Grüsse
Pascal