Ich wollte damit nur exemplarisch sagen, dass einem der Rechtsweg bei einer geringfügigen Überschreitung des Wartungsintervalls und insbesondere bei einem potentiellen Garantiefall, der gar nicht durch Wartung verhindert werden könnte, offen steht.
Der Rechtsweg steht in unserem Land jedem jederzeit offen – das ist ja das Schöne! Die Frage ist, ob es in jedem Fall sinnvoll ist, ihn zu beschreiten...