Ein Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag des Autos wegen einer Reparatur in Betracht kommen kann, wenn an dem Wagen ein erheblicher Mangel vorliegt, der trotz einem zweimaligen Versuch einer Reparatur durch den Verkäufer im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht beseitigt werden konnte.
Ich bin kein Anwalt, aber die Probleme der ICCU sind schon ein erheblicher Mangel. Was haltet ihr davon?
Schade, dass es in Deutschland, nicht wie in manchen anderen Ländern, keine festen Fristen für die Reparatur gibt.