Das ist so nicht zutreffend, habe mich da extra vorher schlau gelesen um so eine Situation zu vermeiden.
Du hast den Brief, du hast den Schein, du hast das Fahrzeug und, ganz wichtig, du hast den Kaufvertrag in welchem diese Vereinbarung schriftlich erfasst ist.
Du kannst weiterhin die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Das Fahrzeug ist mein Eigentum, einzig die Zulassung läuft den vereinbarten Zeitraum noch auf den Händlernamen - selbst die Versicherung läuft ja bereits auf meinen Namen.
Hier nochmal gleich der erste Google Treffer: https://www.markt.de/ratgeber/…rtrag-oder-fahrzeugbrief/
Zitat
Der Eigentümer des Fahrzeuges ist immer die Person, deren Namen im Kaufvertrag steht und dem das Fahrzeug samt Kaufvertrag und Urkunden übergeben wurde. Der Kaufvertrag ist also ausschlaggebend als Beweis, dass man Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Ob sich der Eigentümer danach auch in den Fahrzeugbrief eintragen lässt, ist nicht relevant. Der Kaufvertrag muss daher stets sicher verwahrt werden, wenn möglich mit Nachweis der Zahlung.