Yay, ein Balkanbomber. ![]()
Der 2er Golf und der 190E haben das ehemalige Jugoslawien motorisiert ![]()
Guter Erhaltungszustand, auch wenn ich mit VW und insbesondere Golf nie was anfangen konnte.
Es gab immer so viel bessere und schönere Fahrzeuge. ![]()
Yay, ein Balkanbomber. ![]()
Der 2er Golf und der 190E haben das ehemalige Jugoslawien motorisiert ![]()
Guter Erhaltungszustand, auch wenn ich mit VW und insbesondere Golf nie was anfangen konnte.
Es gab immer so viel bessere und schönere Fahrzeuge. ![]()
Das und meine eigene Erfahren hat für mich deutlich mehr Gewicht, als die Meldung eines Einzelnen.
Naja, ich benutze kein CTek sondern die Lidl / Baumarkt / Aliexpress Ladegeräte, in den allermeisten Fällen für unter 10€ gekauft.
Die sind immerhin so "smart", dass sie Verpolungen erkennen, mehrere Ladekennlinien bieten, Überladungen nicht möglich sind, Erhaltungsmodus haben und das beiden, die ich vor über 16(!) Jahren bei Louis gekauft habe, haben sogar Redkonditionierungsfunktion.
Kein einziges ist bisher ausgefallen.
Und ja, ich habe etliches zum Laden und das auch regelmäßig.
Bin mal gespannt was der Tüv nächstes Jahr sagt
Vorher ordentlich "freibremsen" (Handbremstaste im Innenraum gezogen halten).
Aber halt nicht übertreiben, blaue Scheibe ist auch doof ![]()
Ähm, ich glaube, da verwechselt Ihr was. Soweit ich das verstanden habe, kann man auch weiterhin eine WB kaufen und verwenden, die nicht vom Netzbetreiber geregelt werden kann, nur kann es dann passieren, dass man dann mit einem höherem Stromtarif "beglückt" wird.
Sonst würden doch die ganzen WB, die schon in Betrieb sind Ihre Zulassung verlieren.
Bestandsschutz?
Deswegen Stichtag 01.01.24... alles, was danach in Betrieb genommen wird, muss dimmbar sein sofern Leistung über 4,2kW.
Egal ob mobil oder fest montierte WB.
Und ja, die Meldepflicht besteht an *allen* Orten an denen die mobile WB in Betrieb genommen wird - so die schriftliche Aussage meines VNBs (Bayernwerk). ![]()
Und da es die Meldepflicht ja vorher bereits gab, kann der VNB da gut sehen, was dimmbar sein muss und was eben nicht.
Alle, die dann "vergessen" haben anzumelden fallen jetzt eben in die neue Regelung.
Ich lasse mich aber gerne korrigieren, falls mir mein VNB da quatsch erzählt hat - ich musste mit denen nämlich auch ewig diskutieren, weil sie meine Meldung "verschlampt" hatten.
Hatte das Original zum Glück noch im digitalen Postfach weswegen ich den Zeitpunkt in 2023 nachweisen konnte, sonst hätten sie meine 11kW mobile Wallbox nicht so einfach akzeptiert weil eben nicht dimmbar...
Die rechtliche Seite steht oben - wenn du dich darüber hinwegsetzt ist das deine Sache, aber eben nicht rechtens. ![]()
Zumal ich ja mit Anmeldung in 2023 mit bspw. identischer Ausstattung das Teil "einfach so" betreiben darf... aber gut, ich kann den Hintergrund schon verstehen warum man das so handhaben möchte.
Ist halt einfacher und billiger, als die Netze zu ertüchtigen...
Mal ne blöde Frage. Wenn ich bei nem Kumpel die mobile Wallbox anschließe muss ich das ah net melden? Ab und zu machten das Freunde und es gab keinen Stress.
Doch, du musst die mobile WB tatsächlich an jedem Ort anmelden sofern "Inbetriebnahme" nach 01.01.24 und Leistung größer als 4,2kW (nicht 4,6 - habe gerade nochmal nachgelesen) und die WB (egal ob mobil oder nicht) muss eben "dimmbar" sein, also entsprechende Steuerelemente vorhanden sein - das ist die rechtliche Vorgabe.
Aber wie soll der VNB auch checken, ob da jetzt das eAuto nuckelt oder du ein großes Sonntagsmenü auf dem Herd/Backofen zauberst?
Also wie sollte es Stress geben wenn da niemand aktiv meckern geht?
Deswegen eine RainX (o.ä.) Behandlung aller Scheiben.
Dann hat man ab 30km/h ungefähr freie Sicht und in der Früh ganz, ganz viele feine Tropfen durch die man hindurchschauen kann.
Ganz kurze Antwort: "ja"
Was möchtest du genau wissen?
Ich gebe zu bedenken, dass (mittlerweile) auch mobile Wallboxen "dimmbar" sein müssen sofern Leistung größer als 4,6kW (vgl. EnEG §14a) und natürlich beim Netzbetreiber anzumelden sind - inkl. technischen Steuerungen, um die Dimmbarkeit sicherzustellen... soweit zur rechtlichen Seite.
Damals, ich habe meine Anmeldung noch 2023 vorgenommen, war die Regelung noch anders.
Im Zweifel unterhalten wir uns per PN weiter oder wir verschieben die Diskussion mental ins Jahr 2023, da die Nutzer zum dortigen Zeitpunkt die oben beschriebene Problematik nicht haben. ![]()
Meine Kauf aka Leasingentscheidung war im Februar 2024 wie die Liebe auf den ersten Blick. Das könnte mir beim FL nicht passieren.
Genau so sehe ich das auch!
Das eigenständige, herausragende Gesicht aus der Menge ist verloren gegangen.