Ich weiß was Du meinst, aber ABE oder Anbauabnahme nach 19.3 (Gutachten) ist was anderes als Einzelabnahme nach 19.2.
Baut man sich nur die Räder dran, dann reicht entweder die ABE im Handschuhfach oder man wird mit dem Teilegutachten zur Eintragung nach 19.3 beim TÜV vorstellig. Dieser prüft und bestätigt die Anbauabnahme, die idR im Fahrzeugschein vermerkt werden muss. Mehr ist vom Fahrzeughalter idF nicht zu erwarten, denn er muss sich auf ein offizielles Dokument vom KBA verlassen. Ich kenne jetzt auch niemanden von Rennleitung oder TÜV, der sich mit dem KBA anlegen würde.
Zur Eintragung nach 19.2 gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder schließen sich zwei Anbauteile gegenseitig aus bzw. die ursprünglichen Dokumente verlieren ihre Gültigkeit. Als Beispiel wäre hier eine Felge mit ABE und ein Fahrwerk mit Teilegutachten zu nennen. Bei der Prüfung wird dennoch Bezug auf die Auflagen in den jeweiligen Dokumenten genommen. Wenn jetzt zum Beispiel das Fahrwerk die Bereifung ausschliessen würde, dann würde die Eintragung verweigert. In diesem Fall jedoch ziemlich unwahrscheinlich, da geht es in erster Linie um Freigängigkeit.
Die zweite Möglichkeit zur Eintragung nach 19.2 sind zum Beispiel Felgen vom gleichen Fahrzeughersteller, die aber für ein anderes Modell bestimmt sind. Auch so eine Eintragung ist möglich, jedoch werden dafür bestimmte Dokumente verlangt. Tragfähigeitsgutachen etc...
Unter "Gefälligkeits-TÜV", die eine Eintragung nach 19.2 voraussetzt, könnte man Dinge wie offene Luftfilter ohne Geräuschmessung, Zubehörfelgen ohne Traglastgutachten etc. einordnen. Und ja, da ist viel gemauschelt worden...schon aus diesem Grund sind die Grenzen mittlerweile ziemlich eng gesetzt. Viele Prüfer wollen sich damit auch nicht (mehr) beschäftigen...an HU etc ist mehr zu verdienen, mehr Durchlauf in der Stunde.
*OT on*
Ich bin aus dem Motorradbereich da ziemlich vorbelastet, wir haben einen guten Kontakt zum TÜV und besprechen vor den Umbaumaßnahmen die notwendigen Schritte. Schwingen- und Hinterradumbau...Gabeltausch...Bremsenupgrade...Materialnachweis beim Teilebau usw...alles nach 19.2. Und wenn wir seine Vorgaben nicht umsetzen, dann schickt er uns auch wieder nach Hause.
*OT off*
Achso...was die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers angeht. Das ist grundsätzlich richtig, aber im Fall der Fälle auch immer eine Einzelfallentscheidung. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte Zubehör-Motorradauspuff mit einer e-Nummer und verbautem/nicht manipuliertem db-Eater aus einem der bekannten Stores wie Polo oder Louis, der aber trotzdem zu laut ist weil die Dämmwolle irgendwann weggebrannt ist. Richtig finde ich es idF nicht den Fahrzeugführer in die finazielle Haftung zu nehmen, weil selbigem auch schlichtweg die Möglichkeiten zu einer gerichtlich verwertbaren Überprüfung fehlt. Aber das ist ein anderes Thema... 