Das bedeutet das DIESE Rad-Reifen-Kombi ZUSÄTZLICH eingetragen ist und neben der originalen Rad-Reifen-Kombi auch gefahren werden darf. Entscheidet man sich für einen anderen Felgen-Hersteller, egal ob mit gleicher oder abweichender Dimension (ET, Reifengrösse usw), DANN geht das Spiel von vorne los.
Die Gebühren unterscheiden sich im übrigen je nach Bundesland bzw Prüfgesellschaft. Ebenso können manche Eintragung "bei nächster Gelegenheit" (aber in jedem Fall vor der nächsten HU, sonst darfst Dir die Plakette beim STVA abholen) vorgenommen werden, andere müssen "unverzüglich" in die ZB 1 eingetragen werden.