Da kann ich nichts dazu sagen, keine Ahnung, vielleicht wird das der Knackpunkt gewesen sein.
Anders herum aber, wäre es normal, daß dazu etwas im Kaufvertrag stünde?
In dem einen Fall hatte ich mit dem Verkäufer telefonischen Kontakt, der konnte mir auch nur die mündliche Information geben, dass sie kein Fahrzeug ohne Anmeldung hergeben und dass der Fahrzeughalter zumindest in direkter Linie verwandt mit dem Besteller sein muss.