Ich hab das dazugehörige Gutachten mal durchstudiert, A01 und K01 wären die einzigen relevanten Punkte hier, nach denen muss die Eignung bescheinigt werden und die Abdeckung gewährleistet sein.
Es kann natürlich sein, daß der Prüfer keine Notwendigkeit einer tatsächlichen Massnahme in Deinem Fall gesehen hat und das so in Ordnung sein dürfte.
Ich hatte aber auch Fälle in denen Felgenoutlet komplett falsch lag und eine Sicherheit vorgaukelte die einfach nicht da war, da wäre man dann mit Rädern herumgefahren die schlicht nicht zulässig gewesen wären ohne Anpassungen und Eintragung!
Und die Verantwortung trägt man als Käufer halt selber, da gibt es kein Herausreden.