Ein Familienmitglied hatte vorletztes Jahr einen Unfall, sie wurde, als sie auf eine Linksabbiegespur (frühestmöglich aber ohne den schraffierten Bereich zu berühren) einfädelte über die Spur des entgegenkommenden Verkehrs von dem aggressiv fahrenden Fahrer eines gut motorisierten Leichtfahrzeuges überholt. Der Fahrer dieses Fahrzeuges hat sich so sehr verschätzt, daß er sich durch entgegenkommenden Verkehr gezwungen sah direkten Kontakt mit dem Fahrzeug des Familienmitglieds aufzunehmen was natürlich einen großen Schaden verursachte.
Der Typ hat dann tatsächlich kackendreist alle Schuld von sich gewiesen und alle ihm rechtlich zustehenden Register gezogen. Nur hatte die Überwachungskamera einer angrenzenden Autovermietung das ganze richtig schön und breit aufgenommen, wurde auch gleich gesichert und nebst Zeugenaussagen in zwei Verfahren (zweiterer der Zivilprozess wegen der Betriebsgefahr, auch abgewiesen) verwendet.
In dem Fall wäre es aus meiner Sicht nicht einzusehen warum man solche Beweise nicht nutzen dürfen sollte!