........ Ich hatte meinem Model S75 mich bis zum BGH durchgeklagt und in der ersten Instanz wurde eine Laufleistung von 150.000km damals in den Raum gestellt, wir konnten mit konkreten Aussagen von Elon Musk von 800.000km zu diesem Modell kontern.
Wichtig ist, dass ihr, dein Anwalt und du, hier gut recherchiert und am besten konkrete, schriftliche Aussagen zu dem verbauten Batterietyp habt.
Die angenommene Laufleistung hat ja erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsentschädigung, die von dir für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist.
Ich drücke dir die Daumen, dass du gute Richter hast und der Prozess für dich gut ausgeht. Meiner ist nach über 2,5 Jahren leider nicht gut ausgegangen, weil die Richter der Meinung waren, dass es gut ist, dass Tesla die Ladeleistung drosselt und die Kapazität der Traktionsbatterie verringert, um die Traktionsbatterie zu schonen. Die Richter vor dem BGH fanden dann das Thema nicht relevant, dass ein Autohersteller nach dem Kauf wesentliche Produkteigenschaften zu seinen Gunsten ändern kann, ohne den Käufer, um Einwilligung zu bitten.
Hallo,
ohne mich jetzt da rein mischen zu wollen, aber es würde RF-GT und seinen Anwälten wahrscheinlich sehr helfen, so ein Urteil lesen zu können. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du das an RF-GT in anonymisierter Form weiter geben könntest?