Beiträge von werdenn

    Ich habe soeben mal Auskunftsverlagen gestellt, falls es jemand interessiert:



    Wir nutzen das o.a. Fahrzeug VIN


    hiermit erbitten wir von Ihnen gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO unentgeltliche und schriftliche


    Auskunft,


    ob Sie uns betreffende personenbezogene Daten (auch in/aus dem Kfz) verarbeiten (Definition des Begriffs „Verarbeitung“ siehe Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).


    Falls ja, schließe ich folgende Fragen an:


    1.         Welche uns betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten Sie?


    2.         Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeiten Sie diese Daten?


    3.         Woher stammen diese uns betreffenden Daten?


    4.         Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)?


    5.         Wie lange werden Sie unsere Daten verarbeiten (Stichwort Datenlöschkonzept)?


    6.         Haben Sie hinsichtlich unserer Firma und Personen ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie uns den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit.


    7.         Welchen aktuellen Scorewert übermitteln Sie hinsichtlich unserer Firma und Personen und welche genaue Bedeutung hat dieser Scorewert? An wen haben Sie diese Scorewert in den letzten 12 Monaten übermittelt? Welche einzelnen Daten liegen dieser Scorewertberechnung zugrunde? Woher haben Sie diese Daten?


    8.         Verarbeiten Sie die uns betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren.


    Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarten wir unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (Artikel 12 Abs. 3 DS-GVO) nach Eingang dieses Schreibens.

    Tolles Thema wie man sieht!


    Einige Aspekte werden hier aber übersehen:

    Ich habe keine Aufklärung darüber, was alles aufgezeichnet/gespeichert wird und wo (Fahrzeug, Korea etc)

    Im Gegensatz zur EU Blackbox bleiben diese Daten alle unbegrenzt im Auto und/oder beim Hersteller gespeichert.


    Spätestens hier sollte jedem klar sein, das es hier nicht nur um Aufklärung eines Unfalls geht, im Beispiel der EU Blackbox begrenz auf ca 30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach Unfall.

    Hi

    ganz heisses Thema, finde ich sehr interessant!

    Hier mal ein Beitrag das dies auch in Deutschland schon genutzt wird.


    Nichts mit Datenschutz bei Tesla? Auto verpfeift eigenen Fahrer
    NEWS: Laxer Umgang mit dem Datenschutz bei Tesla ermöglichte Berliner Ermittlungsbehörden mehrfach eine einfachere Verfolgung von Verkehrsstraftaten!
    www.datenschutz.org


    Mein Fahrzeug gibt in diesem Beispiel Daten heraus die mich belasten, das ist schon sehr krass.

    Bin mal gespannt, ob sich hier mal jemand mit Detailwissen meldet und nicht nur so "ist mir egal, ich fahre korrekt" oder "wer Mist baut soll auch zahlen".

    Danke an koaschten, er hat es nochmals sehr genau beschrieben!!!


    Und definitiv würde ich auf der Rennstrecke niemals mit der Reku fahren, genau diese "Gedenksekunde" (es ist keine Sekunde) entscheidet dann über "Oh Kiesbett/Planke" oder gerade noch auf dem Asphalt geblieben.

    Hallo,

    bevor hier Missverständnisse auftreten:

    Ich habe 14 Jahre lang Langstreckenrennen auf der Nordschleife gefahren. Von daher weiß ich schon, wie eine Bremse im Notfall reagieren muss, auch bei einem Strassenauto.

    Und klar ist die Bremsleistung bei höherem Fahrzeuggewicht anders auszulegen. Hat aber nichts mit dem hier beschriebenen Verhalten zu tun, was ich gegenüber dem Threadersteller zu 100% bestätigen kann.


    Es ist eindeutig, das mit eingeschalteter Reku, die Bremsleistung im Notfall tatsächlich eine "Gedenksekunde" einlegt (Abschaltung der Reku). Dies kann im Fall des Falles den Unterschied zwischen "gerade noch mal gegangen" und "leider doch ins Hinderniß gefahren trotz Vollbremsung" ausmachen.

    Geräusche sind absolut normal, ist halt maximale Belastung des Ankers (Bremse).


    ABER was ich bestätigen kann, ist das total besch... Bremsverhalten bei Notbremsungen mit aktivierter Reku, selbst ebenso erlebt und das ist definitiv gefährlich, weil Bremsweg ohne Not verschenkt wird.


    Bei einer Notbremsung müsste der Wagen sofort maximal die Beläge nutzen, egal ob Reku eingeschaltet ist oder nicht. Leider ist das nicht so sondern genau wie Senironerd das beschreibt.


    Man kann das nur verhindern wenn man dauerhaft ohne Reku fährt, technisch völlig unverständlich und hoch gefährlich!!!