Alles anzeigenLeider nicht:
Lies dir zuerst folgenden Link durch: Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahme für Elektroautos | ADAC
Darin ist gut zu erkennen was du dafür brauchst. Unter anderem ein E-Kennzeichen.
Somit gilt die Regelung sinngemäß nur, wenn auf dem Kennzeichen ersichtlich ist, dass es sich um ein E-Auto handelt.
Und zusätzlich nur dann, wenn es sich bei der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine 100 km/h Beschränkung mit dem Zusatzschild IG-L handelt UND ein entsprechendes Hinweisschild vorhanden ist - siehe folgender Link:
E-Autos: gesetzliche Ausnahme (bmk.gv.at)
Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass der Polizist bei einer allfälligen Anhaltung im Zulassungsschein ja bei der Antriebsart Elektro sehen kann.
Das ist richtig, aber dennoch kann der Polizist eine Anzeige erstatten, da die Zusatzbedingungen nicht erfüllt sind.
Und was schwerwiegender ist, wenn du von einem Radarkasten geblitzt wirst sieht vermutlich niemand in der Zulassung nach, aber das lies besser im bereits verlinkten Forumsbereich nach......
Lg
Genau das wurde aber seitens der EU kassiert bzw das verlinkte Gesetz beschreibt nur die nationalen Regeln für Kennzeichen.
Ich habe hierzu noch mal auch eine Anfrage beim TCS (Schweizer ADAC) gestellt und nachgefragt. Wenn eine Antwort kommt, gebe ich gern hier Bescheid.
Aus dem was ich bisher gelesen habe, darf Österreich hier aber Elektroautofahrer anderer Staaten nicht benachteiligen und in Italien oder Spanien z.B. gibt es auch keine extra Kennzeichen für E-Autos.
Soll in der Praxis heissen, die Blitzer lösen bei Österreichischen grünen Kennzeichen nicht aus, bei allen anderen aber schon. Um das Benachteiligungsverbot zu gewährleisten, müssten dann im Nachgang durch Abfrage der Kennzeichen ja klar werden ob E-Auto oder nicht. Ja ist mega Aufwand für die Behörden aber es hat Österreich ja auch keiner gezwungen solche Zonen einzuführen.
Und ich vermute selbst wenn ich einen Bescheid bekäme, könnte ich rechtlich dagegen vorgehen. Aber warten wir mal ab was evtl der TCS hierzu sagt.