Beiträge von Walter

    Schon auf Grund der abgegebenen Leistung ist das ICCU zuständig, und nur auf Grund der Anordnung auf der E-GMP muss das nicht zwangsläufig so sein.


    Ich habe mir in der Anleitung nun die Sicherungen vorgenommen. Da gibt es die ICU-Anschlussleiste mit einer 10 A , bezeichnet mit EPCU und beschriftet mit "hinterer Wechselrichter", der anscheinend für die Steckdose zuständig ist. Bei dieser Sicherung ist keinesfalls eine größere Stromabnahme vorgesehen.


    Bevor es aber zu technisch wird, werde ich meinen Staubsauger lieber am V2L anstecken.

    Hallo Forum,


    erfreuliche Mitteilung über den Spurhalteassistent: er erkennt nun auch Fahrbahnränder, es ist also nicht mehr zwangsläufig eine beidseitige Bodenmarkierung erforderlich. Zeigt auch im Display die Funktion (grün unterlegt= so an und funktioniert auch. Bei meinem Vorgängerauto war das nicht so, er brauchte beidseitige Bodenmarkierungen. :)


    Walter

    Mag sein, aber schwer vorstellbar. Dann müsste der Ladewechselrichter für z.B. ein Telefonladegerät arbeiten, da wäre ja der Eigenverlust größer als die Ausgangsleistung. Wechselrichter muss ja bidirektional arbeiten, sonst würde der V2L gar nicht funktionieren. Leider gibt es auch im Handbuch keine Angaben bezüglich Leistung an der Innensteckdose. Jedenfalls ist bei ausgeschaltener Zündung die Steckdose spannungslos, um ein Entladen zu verhindern.

    Da kann ich dich teilweise beruhigen. Nach loslassen des Lenkrades kommt wie bisher die erste Warnung, aber es funktioniert der Assistent weiter, erst dann kommt intensivere Warnung. Was dann passiert, habe ich noch nicht getestet. Das dürfte sich wesentlich verbessert haben.

    Genau aus dem Grund habe ich in der Anrede mich auch nur an Österreicher gewendet, da es hier kein nationales Forum ist. Das Österreich-Problem ist das gleiche wie für euch die HSN. Das ist für uns auch ein spanisches Dorf und ist umgekehrt für einen Österreicher von keinem Interesse. ;)


    Ich darf dich aber beruhigen: mit einem E-Auto bezahlst du die gleiche Autobahnmaut wie für einen fossilen Pkw, das gilt übrigens für ALLE Autofahrer, also auch für uns Inländer, im Gegensatz zur gekippten deutschen Maut, die lediglich Ausländer abgezockt hätte . Den einzigen Vorteil, den du mit einem E-Auto hast ist der, dass du eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Grund des IG-L nicht einhalten brauchst. IG-L heißt "Immissionschutzgesetz Luft", also nach dem Luftreinhaltegesetz. Was es nicht alles gibt. Wenn ein Tempolimit ausdrücklich nach IG-L gekennzeichnet ist, darfst du das ignorieren und 130 fahren, wenn keine andere Begrenzung besteht. Beim Parken in kostenpflichtigen Kurzparkzonen bist du vielerorts befreit, definitiv aber nicht in Wien.


    Zur Versicherung kann ich noch nichts sagen, habe noch keine Polizze erhalten. Kann dich gerne informieren, was eine Haftpflicht samt Vollkasko inkl. speziellem E-Fahrzeugpaket mich kosten wird. Die Fahrleistung dabei ist völlig egal, diese Einschränkung haben wir nicht. Schutzbrief geht bei uns ausschließlich über Autofahrerclub wie ÖAMTC, Schwester von ADAC.


    Walter