Kleines Update:
:Versicherung hat für den ersten Schritt grünes Licht gegeben zur Erstellung eines KVAs in einer Partnerwerkstatt (Werkstattbindung damals im Tarif)
Kleines Update:
:Versicherung hat für den ersten Schritt grünes Licht gegeben zur Erstellung eines KVAs in einer Partnerwerkstatt (Werkstattbindung damals im Tarif)
Juristisch relativ einfach – Verletzung der Obliegenheitspflicht, einen Schaden innerhalb einer Woche zu melden. Der VK-Schaden wurde der Versicherung (in diesem Sinne) nicht gemeldet, die Möglichkeit einer Inaugenscheinnahme etc. seitens des Versicherers damit verhindert. Hier mal ein Beschluss des OLG Hamm – da wurde eine Berufungsbegehren zu einem entsprechenden Urteil gegen den VN abgewiesen. Siehe auch Urteil OLG Karlsruhe (12 U 12/24) und weitere...
Das habe ich auch gefunden und vermute die Vers. wird damit argumentieren, dennoch habe ich es in einem freundlichen Schreiben angemerkt, da ich wie gesagt, den dazugehörigen Schaden inkl. Fotos gemeldet habe, allerdings wurde keine Vollkasko-Akte eröffnet, lediglich der HV-Schaden reguliert.
Die Kausalität ist aus meiner Sicht schon gegeben, dennoch kann man wahrscheinlich teuer streiten, was natürlich nicht sinnvoll ist.
Ich gebe ein Update was die Versicherung auf meine Anfrage hin zurüclkmeldet.
Alles anzeigenWäre die Frage zu klären, warum der Vertrag seitens Gesellschaft gekündigt wurde.
Im Regelfall sind Schäden innerhalb eines kurzen Zeitraums ab Feststellung (meist 1-2 Wochen) zu melden.
Wird dieser erst stark verspätet gemeldet, so kann der Versicherer die Leistung verweigen oder kürzen. Oft ist hier von Kulanz die Rede.
Auch hast du im nachträglichen Fall die Beweislast, dass sich der Schaden zum damaligen Zeitpunkt ereignet hat und auch entsprechend dokumentiert ist (Bilder, KVA, etc.)
Es gibt eine Schadennummer inkl. Bilder des generischen Fahrzeugs und meinem. AUf den Bildern ist der Schaden an meinem Fahrzeug erkennbar. Was fehlt ist der weitere Prozess über Vollkasko, den ich jetzt anstoßen möchte. Die Frage ist nur, ob das halt noch so rechtlich geht oder man nach Schadenmeldung innerhalb Zeitraum X regulieren muss..
Ich vermute ich muss eine "freundliche" Mail an die alte versicherung unter Benennung der Schadennummer schreiben und dann wird es spannend ![]()
Hallo,
ist hier jemand der sich mit Versicherungen und idealerweise auch juristisch auskennt unterwegs?
Ausgangslage:
Die Versicherung kündigte mich zu 11/25. Es liegt ein gemeldeter Schaden aus der Vertragslaufzeit 02/25 vor. Bilder meines Autos wurden dazu hochgeladen. Allerdings wurde hier nur das andere Fahrzeug im Rahmen der KFZ-HV reguliert. Die Vollkasko habe ich nicht genutzt. Schuld war ich.
Kann ich dies nachholen?
Im Rahmen meiner google Recherche bin ich nicht eindeutig schlau geworden, da ich unsicher bin ob die Anzeigepflicht laut VVG erfüllt wurde. Der Schaden wurde zwar innerhalb einer Woche gemeldet, aber nicht explizit die Vollkaskoversicheurng in Anspruch genommen.
Verjährt ist es noch nicht.
Nach den ganzen Horrormeldungen über Kosten + meinen Erfahrungen mit meinem vorherigen Autohaus bin ich mit Bauchschmerzen zur 60.000er Inspektion gegangen. Umso erfreuter war ich, als ich die Rechnung bekommen habe. Zusammen mit der Inspektion habe ich auch den fälligen TÜV machen lassen und einem Lackstift bestellt und habe tuto completti 485€ bezahlt.
Das klingt top! In welcher Region gibts diese tollen PReise?
ich wohne leider auch Nähe Celle und habe schon Bauchschmerzen bei dem vorherigen Post bekommen ![]()
Habe noch etwas Zeit zu suchen^^
Es muss KIA sein und in Sachsen und Thüringen gibt es noch preiswerte Inspektion, generell nicht in oder Nähe großer Städte....
Zwei Kia-Händler haben auf Nachfrage gesagt, dass auch freie Werkstätten gehen. Wichtig ist die Durchführung nach Herstellervorgabe.
Ich glaube im Zweifel ist das Kulanz-Thema für später mal ein Risiko, was jeder für sich selbst einschätzen muss.
Es gibt KIA Händler die machen es noch für 220 Euro, ich fahre dafür 500 km hin und zurück...
In welchem Bundesland denn?
Die Beantwortung, ob es eine freie Werkstatt nach Kia-Vorgaben macht, und es einen Einfluss auf die Garantie hat, ist damit aber leider noch unbeantwortet.
Bei uns steht demnächst der erste Serviceintervall an.
Kann das bei einer freien Werkstatt unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben durchgeführt werden oder muss es bei einem Kia Händler gemacht werden? (mit Blick auf die 7 Jahre Garantie)
Preise bei freien Werkstätten 180-250€ , bei Kia Händlern 450-600€ (PLZ 3853x, Umkreis 100km)
Ich lade aktuell das 231102 Update auf einen USB Stick, da bei mir das OTA Update nicht freigeschaltet ist.
Wie lange dauert das Einspielen im Fahrzeug und sollte ich mir wegen der 12V Batterie Sorgen machen? Bis dato wurde ich von Batterie-Problemen verschont, was man hier so liest.
Sollte der Wagen vorher ordentlich gelaufen sein bevor man das Update einspielt, damit sich die Batterie auflädt? Aktuell stand er 2 Tage..
Logisch, aber in meinem Fall musste ich zwei Wochen lang ohne Heizung fahren, da es keinen freien Termin gab, und dann das Auto mindestens eine Woche lang bei Kia lassen,
ohne ein Ersatzfahrzeug.
Es gab keine Hinweise darauf, dass das System undicht war. Und innerhalb von zwei Wochen fand ich eine Lösung (Nachfüllen 100 ml). Seitdem ist der Kühlmittelstand nicht mehr gesunken, und ich konnte im Winter mit der Heizung fahren.
Welche hast du genommen?
Ich habe jetzt einen ersten Werkstatttermin Mitte Juni....