Was aber nicht heisst dass Du den zusätzlich bekommst oder steht das irgendwo an anderer Stelle im Vertrag ?
Mein "Anwalt-Deutsch" ist nicht 100% aber bei der Formulierung würde ich erwarten das der noch drauf kommt. ![]()
Was aber nicht heisst dass Du den zusätzlich bekommst oder steht das irgendwo an anderer Stelle im Vertrag ?
Mein "Anwalt-Deutsch" ist nicht 100% aber bei der Formulierung würde ich erwarten das der noch drauf kommt. ![]()
Bei den 11% kann ich mitgehen und habe im Vertrag drin stehen "Der Hersteller-Anteil der Elektroprämie wurde nicht in der Rabattierung berücksichtigt." gehen also je nach Zulassungsjahr noch einmal 1500 bis 2500 € Hersteller Anteil ab bei Fahrzeugpreis über 40.000€ netto Liste
Um welchen Betrag würdest Du mit mir wetten ?
Ich wette nicht um Geld, du kannst gerne nen Keks kriegen wenn du recht haben solltest.
Da aber die Förderung immer schon den Basis Netto Listenpreis als Referenz her nimmt ... wie sollte es anders sein, der Basis Netto Listenpreis inkludiert nicht das GT Paket. Somit gilt egal wann gebaut ob MY22 oder MY23 der Basis Netto Listenpreis als Festlegungs-Basis für die Förderung. Zeig mir die Stelle in den Förderrichtlinien die das widerlegt.
Hier sind die gültigen Fördergrenzen bis 31.12.2022 und hier sind die Änderungen für 2023
Ja das soll sich ändern in 2024 (max fördergrenze 45k netto), Ja das ist auch gut dass es sich ändert, aber jedes Mal wenn das Thema hier von dir wieder hoch gebracht wird haben wir zwei Seiten Diskussion.
Maddeen zwecks Auffindbarkeit habe ich das Anfang Oktober schon mal als reinen Text gepostet -> RE: Kia EV6 Bedienungsanleitung - pdf Download - Online Betriebsanleitung - Deutsch Manual Englisch
aber gerne auch noch mal hier:
ZitatAlles anzeigen
KTI_2022_178
Einschaltbedingungen:
- Batteriekonditionierungsmodus in der Navigationseinheit (AVNT) ist aktiviert
- DC FAST CHARGER ist als Ziel in der Navigation eingestellt
- HV-Batterietemperatur unter 21°C
- HV-Batterie SOC 24% oder höher
- Erforderliche Zeit zum Erreichen der Zieltemperatur <= Fahrtzeit zum Ziel
- Verbleibende Entfernung zum Ziel < Verfügbare Reichweite des EV
Abschaltbedingungen:
- Batteriekonditionierungsmodus in der Navigationseinheit (AVNT) ist deaktiviert
- HV-Batterie-Temperatur >= 21°C
- HV-Batterie-SOC <=20%
- Abbruch der Navigationszielführung
- Erforderliche Zeit zum Erreichen der Zieltemperatur > Fahrtzeit zum Ziel
Der Förderung ist egal ob MY22 oder MY23... müssen wir das echt noch mal durchkauen?
Es ist entscheidend ob auf der Rechnung steht dass es ein "Kia EV6" ist mit Optionspaket GT oder ob es ein "Kia EV6 GT" ist. Und dafür ist nur entscheidend ob man vor oder nach 15.08.2022 bestellt hat. Alles danach (was kein Vorläufer war) ist ein EV6 GT mit entsprechend geringerer Förderung weil Netto Listenpreis über 40.000€.
Das einzige was zum Ärgern führen dürfte ist wenn das Auto erst 2023 kommt, aber je nach Bestellzeitpunkt war das ja vorauszusehen.
Nachgemessen habe ich es mangels Werkzeug nicht, daher nur unsere subjektive Einschätzung hierzu.
offtopic: für eine "objektive ungenaue" Bestimmung könnte man auf einem iPhone zum Beispiel die App "Dezibel X" nutzen
Hab das Phänomen bei ca 3,0 bar Reifendruck, eventuell wäre es bei weniger besser
Basierend auf dem https://www.kia.com/content/dam/kwcms/kme/at/de/assets/contents/ser... empfiehlt KIA (Seite 9-4):
Normale Beladung: 2.5 bar vorne+hinten
Maximale Beladung: 2.6 bar vorne, 2.9bar hinten
Die Reifendruckwerte die Kia empfiehlt sollten aber auch auf einem Aufkleber innen an der B-Säule der Fahrertür sein.
Außerdem wird bei Anhänger Betrieb empfohlen den Luftdruck hinten um 0.2 Bar zu erhöhen. (Seite 6-216)
Rundum 3 bar sind also in jedem Fall zu viel.
Und die theoretischen 3.1 bar sind nur Randnotiz bei voller Beladung und Anhänger. dann hat man aber auch die entsprechende Achslast um keinen Buckel in die Lauffläche zu pumpen...
Aber VIN gibts noch keine oder ? Wenn doch: MY22 oder MY23 ?
Ich würde erwarten, dass es den GT nur als MY23 gibt... der wurde doch erst ab ... Juli/August gebaut?
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren ob von Seiten der Energieversorger die Ladestationen an der Autobahn zur systemrelevanten Infrastruktur zählen? Dann könnte man bei einem längeren Blackout auch mal nachladen. Vielleicht hat jemand dazu Infos??
Halte ich für extrem unwahrscheinlich.