Beiträge von koaschten

    Ronso  ihwi6 Das hab ich mit meinen Stadtwerken schon durch diskutiert :)


    Zitat

    Ich:

    Ist eine SteuVE im Sinne des $14a EnWG auch eine "steckbare" oder "ortsveränderliche" Ladevorrichtung für ein Elektrofahrzeug mit 11kW Anschlussleistung?

    z.b. go-e charger Gemini flex 11kW https://go-e.com/de-de/produkte/go-e-charger-gemini-flex

    Zitat

    Stadtwerke:

    Die Wallbox ist als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG anzumelden.

    Wir benötigen dafür einen potentialfreien Kontakt als Öffner am Zählerplatz.

    Alternativ ist eine EEBUS Schnittstelle in Vorbereitung.

    Sollte Ihre Wallbox nicht über diese Schnittstellen verfügen, ist eine Schützschaltung mit allphasiger Trennung mittels potentialfreien Kontaktes am Zähler zulässig.

    Zitat

    Ich:

    Es reicht also, wenn am Zählerplatz für eine zukünftige Ansteuerung ein potentialfreier Kontakt zur Kundenanlage zur Verfügung gestellt wird, der mit einer Steuerbox des gMStB bzw. VNB verbunden werden kann. Am potentialfreien Kontakt wird das geliefertes Steuersignal übergeben und durch den Anlagenbetreiber wird die Leistungsreduzierung dann an der Wallbox ausgelöst. Wie das umgesetzt wird, ist dem Anlagenbetreiber freigestellt. Entweder durch Schützschaltung allphasig trennen oder das Signal an die SteuVE weitergeben.

    Zitat

    Stadtwerke:

    Ja, das ist so in Ordnung.

    (Leider aufgrund des ... störrischen ... Vermieters noch nicht realisiert.

    ja gut, Motor als Schwungrad missbrauchen? Interessanter Ansatz.


    Aber das Ziel ist, wie im Video eindeutig erklärt, aus einem System mit leistungs-limitierter Batterie, mehr Leistung holen. Das brauchst du in einem normalen E-Auto nicht. Schon gar nicht in Kombination mit einem 100.000 U/Min Schwungrad in einem PKW. Ich will nicht in der der Nähe von dem Ding sitzen. bei den Umdrehungszahlen will sich das Schwungrad aufgrund der Fliehkraft permanent selbst zerreißen.

    Wallbox und PV am Firmensitz? schnell laden unterwegs? Kommt drauf an was das Auto für Überland/Autobahn runden dreht. Aber so nen Ionity oder EnBW Jahres Abo sollte sich ja schon mal absetzen lassen von der Steuer.

    Da verweise ich noch mal auf die Verbrauchsfahrt von Storm etc in meiner Signatur :)