Ronso ihwi6 Das hab ich mit meinen Stadtwerken schon durch diskutiert ![]()
ZitatIch:
Ist eine SteuVE im Sinne des $14a EnWG auch eine "steckbare" oder "ortsveränderliche" Ladevorrichtung für ein Elektrofahrzeug mit 11kW Anschlussleistung?
z.b. go-e charger Gemini flex 11kW https://go-e.com/de-de/produkte/go-e-charger-gemini-flex
ZitatStadtwerke:
Die Wallbox ist als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG anzumelden.
Wir benötigen dafür einen potentialfreien Kontakt als Öffner am Zählerplatz.
Alternativ ist eine EEBUS Schnittstelle in Vorbereitung.
Sollte Ihre Wallbox nicht über diese Schnittstellen verfügen, ist eine Schützschaltung mit allphasiger Trennung mittels potentialfreien Kontaktes am Zähler zulässig.
ZitatIch:
Es reicht also, wenn am Zählerplatz für eine zukünftige Ansteuerung ein potentialfreier Kontakt zur Kundenanlage zur Verfügung gestellt wird, der mit einer Steuerbox des gMStB bzw. VNB verbunden werden kann. Am potentialfreien Kontakt wird das geliefertes Steuersignal übergeben und durch den Anlagenbetreiber wird die Leistungsreduzierung dann an der Wallbox ausgelöst. Wie das umgesetzt wird, ist dem Anlagenbetreiber freigestellt. Entweder durch Schützschaltung allphasig trennen oder das Signal an die SteuVE weitergeben.
ZitatStadtwerke:
Ja, das ist so in Ordnung.
(Leider aufgrund des ... störrischen ... Vermieters noch nicht realisiert.