Das erläutere bitte mal. Es geht hier um einen Kaufvertrag und jeder Händler kann sich nach meinem dafürhalten aussuchen wem er was verkauft und wem nicht.
Sehe ich genauso, wen man jemandem etwas nicht verkaufen, oder vermieten möchte, gibt es genügend Argumente, etwas so unattraktiv zu gestalten, dass die Gegenpartei den Vertrag nicht zu anzunehmen. Solange keine direkte Diskriminierung der Person stattfindet, kann es wohl kein EU-Recht geben, dass einen Händler dazu verpflichtet jemandem etwas zu verkaufen, da sollte das Hausrecht wohl immer noch gelten.