Hier eine Aufklärung aus Sicht eines Anwalt E-Ladestation Wallbox für Mieter: Anspruch auf Zustimmung? (ra-kotz.de) bezieht sich auf Deutschland ![]()
Mittlerweile ist es aber auch so, dass die Bauvorschriften für Neubauten, ich glaube ab 6 Wohneinheiten mit Parkeinheiten, die Infrastruktur für Wallboxen, etc. bereitstellen müssen.
Mein Bekannter und ich (wir sind - private - Vermieter von mehreren Immobilien) werden für unsere Mietshäuser Haus für Haus die Infrastruktur (Leistungserhöhung, Verkabelung, Schaltschränke, etc.) vorbereiten. Natürlich geht es auch nur dort, wo Stellplätze am, oder im Hause (Tiefgarage) möglich ist.
Bei größeren Wohnungsgesellschaften stelle ich es mir in der Tat komplizierter vor, da dort mehrere Entscheidungsträger sind und mehr auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist ![]()