Motorleistung eingeschränkt

  • Selbst wenn ich den Fehler eindeutig nachweisen kann und die Reparaturanleitung direkt mitliefere werde ich von meinem Händler ignoriert.


    Ich muss morgen mal hin fahren und fragen für wie doof er mich hält. Dass er mich für doof hält steht außer Frage.

    Dein Händler ist Dein Verkäufer?


    Ich weiss nicht, ob das Sinn nacht, dort hinzufahren um Ihm das zu sagen. Würde es etwas ändern, nachdem Du Ihm das gesagt hast?


    Wie schaut es als Option mit einer anderen KIA Werkstatt aus?

    2022/05 — Zulassung MJ22 (N) —— Mainz (DE) —

    EV6 77.4 AWD GTL WP GD ASS+ SND DES BR SWP

  • Ist ja wie immer heutzutage. Wahrscheinlich wird der Fehlerspeicher wie bei mir einfach nichts anzeigen.

    Ich sag Euch nur eins. Solange die Autos laufen, baut KIA sicherlich tolle Fahrzeuge. Aber wehe Du hast ein wirkliches Problem. So einen unkulanten Hersteller habe ich mein ganzes Leben noch nicht erlebt.

    In meinem Fall geht das Ganze jetzt vors Landgericht und wird zu einem Präzedenzfall. Man darf echt gespannt sein, wie es ausgeht. Das könnte durchaus Auswirkungen auf alle Kunden haben, also zumindest in dem Sinne, was sie an Reparaturdauer hinnehmen müssen.

    Hallo,


    im Sinne des Forums würde ich dann sehr herzlich darum bitten, das Urteil nachher im Forum zu veröffentlichen! Nur so erfahren viele KIA Besitzer davon und nur so wird es dann auch Wirkung haben (geht sonst als Einzelfall KIA am A...... vorbei).

    Das ist übrigens ausdrücklich zulässig, man muss nur alle persönlichen Daten entfernen, auch natürlich den Namen des betroffenen Händlers!!!

    Siehe auch BGH Urteil vom 05.04.2017, Az IV AR (VZ) 2/16

  • Hallo Werdenn,

    das hatte ich ohnehin vor. Ich denke, das Urteil wird insgesamt nicht ganz unerheblich. Zum einen könnte ich mir vorstellen, dass in ihm die allgemeine angenommene Gesamtlaufleistung von E-Autos erstmalig definiert werden muss. Bei Dieseln z.B. werden juristisch gesehen 250000 km problemlos angenommen, bei E-Fahrzeugen bestehen hierzu noch keine Urteile. Zum anderen wird es darum gehen, wie lange Kunden einem Händler Zeit geben müssen, ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. In meinem Fall scheint der Wagen auch nach 4 Monaten nicht vollständig repariert zu sein, zumindest erfolgte von der gegnerischen Seite keine Bestätigung auf unsere Nachfrage. Das Autohaus möchte ich explizit ausklammern. Speziell der Serviceleiter war immer total bemüht in meinem Sinne eine Lösung zu finden, aber KIA lässt das Autohaus und damit auch mich einfach am langen Arm vertrocknen. Er würde sich auch wundern, wenn ich diesen Prozess nicht gewinnen würde, alles andere wäre völlig absurd.

    Ich werde entsprechendes Urteil also geschwärzt veröffentlichen und habe auch vor, im Anschluss mich an entsprechende Autozeitungen zu wenden. Wenn ein Hersteller sich so verhält, dann haben potentielle Kunden auch ein Recht davon zu erfahren!

  • Hallo Werdenn,

    das hatte ich ohnehin vor. Ich denke, das Urteil wird insgesamt nicht ganz unerheblich. Zum einen könnte ich mir vorstellen, dass in ihm die allgemeine angenommene Gesamtlaufleistung von E-Autos erstmalig definiert werden muss. Bei Dieseln z.B. werden juristisch gesehen 250000 km problemlos angenommen, bei E-Fahrzeugen bestehen hierzu noch keine Urteile. Zum anderen wird es darum gehen, wie lange Kunden einem Händler Zeit geben müssen, ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. In meinem Fall scheint der Wagen auch nach 4 Monaten nicht vollständig repariert zu sein, zumindest erfolgte von der gegnerischen Seite keine Bestätigung auf unsere Nachfrage. Das Autohaus möchte ich explizit ausklammern. Speziell der Serviceleiter war immer total bemüht in meinem Sinne eine Lösung zu finden, aber KIA lässt das Autohaus und damit auch mich einfach am langen Arm vertrocknen. Er würde sich auch wundern, wenn ich diesen Prozess nicht gewinnen würde, alles andere wäre völlig absurd.

    Ich werde entsprechendes Urteil also geschwärzt veröffentlichen und habe auch vor, im Anschluss mich an entsprechende Autozeitungen zu wenden. Wenn ein Hersteller sich so verhält, dann haben potentielle Kunden auch ein Recht davon zu erfahren!

    Die mögliche Laufleistung ist ein sehr interessantes Thema. Ich hatte meinem Model S75 mich bis zum BGH durchgeklagt und in der ersten Instanz wurde eine Laufleistung von 150.000km damals in den Raum gestellt, wir konnten mit konkreten Aussagen von Elon Musk von 800.000km zu diesem Modell kontern.

    Wichtig ist, dass ihr, dein Anwalt und du, hier gut recherchiert und am besten konkrete, schriftliche Aussagen zu dem verbauten Batterietyp habt.

    Die angenommene Laufleistung hat ja erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsentschädigung, die von dir für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du gute Richter hast und der Prozess für dich gut ausgeht. Meiner ist nach über 2,5 Jahren leider nicht gut ausgegangen, weil die Richter der Meinung waren, dass es gut ist, dass Tesla die Ladeleistung drosselt und die Kapazität der Traktionsbatterie verringert, um die Traktionsbatterie zu schonen. Die Richter vor dem BGH fanden dann das Thema nicht relevant, dass ein Autohersteller nach dem Kauf wesentliche Produkteigenschaften zu seinen Gunsten ändern kann, ohne den Käufer, um Einwilligung zu bitten.

    Kia EV6 AWD 77,4kWh, Stahlgrau, Wärmepumpe seit 22.10.22

    => 34.500km Laufleistung, 224 HPC - 17 AC - Ladungen, 9.136kWh geladen (Stand 08.10.23)

    Tesla Model S75 6/2017 - 11/2022 146.000km Laufleistung

    Smart ED 451 01/2020 - 09/2022 25.000km Laufleistung

    BMW i3 94Ah 04/2017-03/2019 30.000km Laufleistung