Ich könnte mir vorstellen, dass das fahrerlose Fahren bzw Inaktivität, zumindest zu erst auf Autobahnen zur Anwendung kommen könnte.
Wegen der Richtungsfahrbahn, selbst Wildwechsel ist gast ausgeschlossen.
Wo diese Bedingungen zutreffen, warum nicht?
Der Gesetzgeber könnte eindeutige Kriterien festlegen, wie z.B. im Baustellenbereich oder in der Nacht bzw Nebel nicht, also besondere Fahrbedingungen, die vom "normalen" Fahrbetrieb, auf der Autobahn abweichen.
So besteht auch die Möglichkeit, dass das System besser lernen kann.
Allerdings auch mit einer Vmax verbunden.
Aber doch ruhig mal bei 120 oder 130km/h dahin gleiten, als ständig auf die Fahrbahn zu starren.
Selbst bei Kia, kann man mit dem Autobahnassistenten schon einige Bedingungen erfüllen, verlassen würde ich mich zwar nicht darauf aber die Grundvoraussetzung wären da.
Vor kurzem war bei nextmov ein Thema aktiv, da würde die Phantombremsung angesprochen, bei Tesla und automatisieren Fahren.
Ich selbst hatte es auch schon mit solchen Phantombremsungen gehabt, das das Auto gebremst hat ohne ersichtlichen Grund.
Oft passiert es in Kurven oder Gegenverkehr, bei Fahrbahn- oder Spurwechsel.
Kann das jemand bestätigen?
Oder lohnt es sogar einen eigenen Thread zu eröffnen?