Beiträge von Andimp3

    Aber was den Rabatt an sich angeht - das passt schon so. Mir persönlich ist das zwar auch lieber, wenn alles was auf ner Rechnung steht auch explizit ausgewiesen ist, aber die Bafa-Richtlinien sprechen von Rabatt - wie das Kind heisst oder wie er reingewurschtelt ist spielt keine Rolle - es muss nur die höhe ersichtlich sein.


    Es muss nur ersichtlich sein, z.B.: Fahrzeugpreis: 50.000, Rechnungssumme: 47.000 - fertig ;)

    Korrekt... wie sich die Preisdifferenz nennt oder zusammensetzt ist der BAFA vollkommen schnurz... steht auch auf der BAFA-Seite entsprechend geschrieben.

    Wenn es sich, wie beim Verstärker, um einen Gewährleistungsfall handelt bestehen natürlich alle Rechte aus dem BGB bis hin zur Wandlung wenn nicht in angemessener Zeit nach in Verzug setzen des Händlers nachgebessert wird.


    Beim ADAC gibts zu dem Thema ein bisschen was zu lesen.

    GIbt es unter Elektroautofahrern eigentlich ein ungeschriebenes Gesetz oder ein geheimes Wetteifern, wer am gemächlichsten durch die Welt fährt/schleicht und damit die höchste Reichweite hat, hat gewonnen?

    Bis vor 2-3 Jahren schlichen hier auf den ABs rund um Frankfurt/Main die Teslas immer seeeehr lahm umher, mittlerweile sieht das schon anders aus, da trifft man schon öfter mal auf E-Fahrzeuge mit 130-150 km/h. Mir sagt dass das die E-Mobilität immer mehr beim normalen Autofahrer Einzug hält.

    Für mich ist aber klar: Wenn er nicht liefern kann, erwarte ich mindestens eine Absicherung gegen den Ausfall der 6000€ im Vertrag und eine Kompensation für den Verzug, zum Beispiel in Form von einer zusätzlichen Preisminderung oder einem Satz Winterräder. Wir könnten also den Vertrag so abändern, dass er die Zulassung und BAFA-Förderung selbst übernimmt und mir dann noch anderweitig für den Verzug entgegen kommt.

    Das wird in diesem Umfang nicht stattfinden - den Bock hat er schneller an den nächsten verkauft als Du den Rücktritt schreiben kannst :D Und Du wartest dann halt (sehr wahrscheinlich) noch länger auf ein neues Fahrzeug wenn Du nicht irgendwo eins findest was rumsteht und Dir passt.

    Ich bin da recht schmerzfrei und löse den Vertrag auf, wenn die Förderung weg fällt. Ich werde dem Händler jetzt sowieso mal eine Lieferfrist setzen und ihn dann zwei Wochen später in Lieferverzug setzen, damit ich da alle Optionen offen hab.

    1. Lese mal Deinen Vertrag - ich glaube kaum dass Dir da ein Rücktrittsrecht zugesagt worden ist für den Fall dass der Gesetzgeber die Förderung einstellt.

    2. Im Vertrag sieht man auch ob der Wegfall des gesetzlichen Herstelleranteils zu einer Erhöhung des Preises führen darf oder nicht.


    3. Einseitig kannst Du keine Lieferfrist setzen. Welcher Liefertermin vereinbart ist und bei welcher Verzögerung Du zurücktreten kannst steht im Vertrag oder wahlweise im BGB. Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde kannst Du den Händler 30 Tage nach Bestellung in Verzug setze - ich wette aber dass ein LT in Deinem Vertrag steht .

    Ich finde es immer wieder amüsant wie getönt wird im Netz "ich mache dies oder jenes" und man erkennen kann dass der Schreiber sich offensichtlich nicht mit dem von ihm unterschriebenen Vertrag auch nur Ansatzweise auseinander gesetzt hat.

    Mir stellt sich die Frage, was passiert mit dem Herstelleranteil wenn das Fahrzeug zu spät kommt und es den Umweltbonus nicht mehr gibt.

    Kommt drauf an was im Vertrag steht.

    In unserem ersten aus April stand ein Gesamtrabatt in € drin - da käme der Händler nicht raus.

    Da wir jedoch erst diese oder nächste Woche bestellen ist der Händler nicht an das Angebot gebunden und wir warten gerade auf das neue Angebot. Mal schauen was drin steht.

    Jetzt ist die Frage: Wird man gezielt für blöde verkauft oder haben sich durch die Förderungen die kaufmännischen Grundregeln geändert?

    ...an zweiterem zweifle ich zumindest ;)

    Die kaufmännische Grundregel das der Autoverkäufer von heute der Rosstäuscher von früher ist hat sich nicht im geringsten geändert nur das im Autogeschäft noch viel mehr Möglichkeiten bestehen wo der Kunde über den Tisch gezogen werden kann. Bei einem guten Verkäufer empfindet Kunde die Reibungswärme, welche beim über den Tisch ziehen entsteht, als Nestwärme :D :D :D

    Ich kenne keine Regierungsaussage welche bezüglich der Förderung einen Anschein erweckt hätte.


    Wenn dann gab es Aussagen von einzelnen Regierungsmitgliedern, aber da fälllt mir eigentlich auch nur ein dass Habeck sagte dass er die Förderung von PHEV nicht mehr für notwendig ansieht.


    Nun ist aber ein einzelnes Regierungsmitglied nicht DIE Regierung (mit all ihren Ressorts) und schon gar nicht ist ein Regierungsmitglied oder die Regierung DER Deutsche Bundestag welcher letztlich über Gesetze zu Entscheiden hat.

    Insofern sehe ich hier vor allem Wunschdenken von Wählern, möglicher Weise dann sogar noch von Wählern welche keine der Regierungsparteien gewählt haben ;)

    Wenn man etws rationaler denkt dann geht man davon aus dass es gar keine Förderung mehr gibt und freut sich wenn es dann doch noch was gibt ;) Oder mit anderen Worten: bevor man sich aktuell nen BEV bestellt sollte man sich überlegen ob man sich das Objekt der Begiergierde auch leisten kann und will wenn es keine Förderung mehr geben sollte. Vielleicht bin ich da einfach zu sehr kaufmännisch geprägt und gehe daher immer ersmal vom schlechtesten Fall aus... das entspannt ungemein.