Im Vertrag ist keine Lieferfrist angegeben, das Feld im Leasingantrag ist leer. Das hat mir der Händler heute auch schriftlich bestätigt.
Von daher habe ich jetzt "einfach so" gemahnt, damit ich eben in 6-8 Wochen rauskomme (nach Verzugsetzung). Tja, und jetzt hat er mir eben 4 Monate "Verlängerung" gegeben, vermeintlich.
Wenn gar keine Lieferfrist genannt ist, dann bist du fein raus: Keinen (unverbindlichen) Liefertermin zu nennen bedeutet quasi, dass der Händler SOFORT liefern muss. Bzw. andersrum ausgedrückt: Du hättest ihn theoretisch schon nach den ersten sechs Wochen nach Bestellung in Verzug setzen (und ihm ab dann noch zwei Wochen Zeit zu liefern geben) können.
Das heißt auch: Selbst wenn der Händler die höhere Gewalt rechtssicher begründen kann (was nicht der Fall sein wird, wie oben schon beschrieben wurde), dann galten die ab deinem Bestelltermin. Also Bestellung im Mai 2022 + 4 Monate höhere Gewalt + 6 Wochen Kulanz: Selbst da sind wir heute schon lange drüber ![]()
Ich würde dem Händler antworten, dass du ihn aufgrund seines Schreibens nun nur noch 14 Tage gibst, das Auto zu liefern und du dann bei Nichterfüllung zurücktreten wirst. Sag ihm, wenn er das so nicht akzeptiert, gehst du zu deinem Anwalt und reichst die Anwaltskosten entsprechend an deinen Händler weiter.
Zur Sicherheit: Ich bin kein Anwalt und habe keine Rechtsausbildung o.ä., aber mein Rechtsverständnis wäre so, dass der Händler hier auf gut Glück mit sehr fragwürdigen Methoden versucht, dich an deinen Vertrag zu binden.