Beiträge von sansibar

    Kurze Frage. Reicht es den Subwoofer an der 12v Steckdose anzuschließen? Hab eine Anhängerkupplung installiert. Denke dann komme ich nicht so einfach an den 50a Anschluss. Möchte nichts kappen. Ist ein Leasing Fahrzeug. Die 12v Steckdose brauche ich nicht. Ich verbaue den MB Quart QB201A aus der Liste.

    Grüße

    Die 12V-Steckdose ist im Motorraum mit 20A abgesichert: Wenn das für deinen Woofer reicht, dann kannst du die Steckdose sicher nutzen.

    Takeshi schreibt im allerersten Thread aber auch (über den Helix Woofer):


    Zitat

    Ob man zwischen den abgesicherten Subwoofer und die abgegriffenen 12V *noch* eine Sicherung einschleift, kann sich jeder selbst überlegen. Ich persönlich habe einen Subwoofer mit höherer Leistungsaufnahme, habe dem aber zur absoluten Sicherheit sogar noch eine 15A Sicherung vorgeschaltet. Somit fliegt keine Sicherung im Motorraum, keine im Sub, und ich bin auf der sicheren Seite. Die 15A gegenüber den werksseitigen 25A haben bei mir auch bei längeren Stresstests unter hoher Last zu keiner Zeit zu einem Durchbrennen der 15er Sicherung geführt.

    Insofern: Vergleiche die 20A mit den Anforderungen deines Woofers, vermutlich klappt es, vielleicht aber auch nicht. Solange kein anderer hier genau das gleiche mit dem gleichen Aktivwoofer probiert hat, können wir es dir leider nicht sagen :)

    Ich würde es einfach mal machen, nochmal eine zusätzliche 20A (oder 15A) Sicherung dazwischen klemmen und falls die dann immer wieder rausfliegt, kannst du dir ja immer noch was anderes überlegen :S


    P.S.: Die Sicherung im Motorraum ist hier glaub ich eine Reihensicherung, ich bin mir nicht sicher, inwieweit die genauso leicht zu ersetzen ist, wie die Standard-Stecksicherung. Entsprechend würde ich aufpassen, die möglichst nicht abrauchen zu lassen.

    Die original Kia 19 Zoll Tarvos haben doch eine ABE. Inclusive Passus, das das mitführen der ABE reicht und die Zulassungspapiere nicht angepasst werden müssen.

    Die Tarvos werden zwar von Kia angeboten, ich hätte diese aber nicht als "Original"-Felgen bezeichnet, die originalen wären für mich eher nur die, die mit dem Auto vom Werk ausgeliefert werden (und zu diesen gibt es keine ABE soweit ich weiß):

    2023-10-23_08h53_42.gif



    Aber auch bei den Tarvos-Felgen, steht in dem von dir verlinkten Gutachten unter "Allgemeine Hinweise":

    2023-10-23_08h50_46.gif


    In der ABE selbst steht dann aber tatsächlich:

    "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."


    Also ja, du hast Recht: Die Tarvos darf man (meiner Interpretation nach, keine Garantie!) in 19 Zoll aufziehen, auch wenn nur die 20 Zöller im COC Papier und Fahrzeugschein stehen - man muss halt die ABE mitführen :)


    Danke für deinen Hinweis! :thumbup:

    Ja, denn ich sprach von den Rädern, die ab Werk verfügbar waren. Nichts vom Zubehör-Markt.

    Wie im ersten Post beschrieben, gilt für die KIA-Originalfelgen dieses Dokument: Reifenfreigabe.


    Zitat:

    Das Fahrzeug ist unter Vorlage dieser Bescheinigung zwecks Änderungsabnahme umgehend einem

    amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüf- bzw. Überwachungsorganisation vorzuführen, wenn

    die Rad- / Reifenkombination nicht Bestandteil der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des

    Fahrzeugs ist.


    Ich übersetze mal: "Ziehst du die originalen 19 Zoll auf und in den COC Papieren stehen nur die originalen 20 Zoll-Räder, dann musst du zum Tüv!"

    Daran gibt es eigentlich nicht viel falsch zu verstehen und damit ist das nun mein letzter Post für dich zu dem Thema Andrei,

    einen schönen sonnigen Sonntag! :S

    In deinem Fall reicht das definitiv! CMS scheint das anders/besser zu machen, wie andere Felgenhersteller :thumbup:

    Ein Haus ohne Baugenehmigung würde ich niemals bauen.

    …aber Räder an dein Auto anbauen, die weder durch die COC-Bescheinigung, noch durch eine ABE genehmigt sind, ist in Ordnung!? ;)


    Die Rennleitung und auch ein findiger Sachverständiger (z.B. nach einem Unfall) kann dir hieraus im Zweifelsfall einen Strick drehen.

    Das ist alles, worauf ich hinweisen wollte.

    Also ich hab auch das Designpaket und 19Zoll Winterräder. Ja es steht im Schein tatsächlich nur die 20Zoll Variante drin, aber ich hab mir halt Felgen gesucht die eine ABE haben und bei denen diese „Einschränkungen“ nicht vorhanden sind. Es reicht das mitführen der ABE und gut ist.

    Es sind die von CMS C32 AERO.

    Interessant! :/

    Tatsächlich kamen mehrere verschiedene Felgen für meine Winterreifen in Frage, aber bei allen, die ich angeschaut habe, habe ich einen ähnlichen Passus von wegen "darfst du nicht" in den ABE's gefunden.

    Umso besser zu wissen, dass es mal mindestens eine Felge bzw. einen Felgenhersteller gibt, dessen ABE auch ohne zusätzliche Eintragung gültig ist! Danke für deinen Beitrag! :thumbup:

    Welche rechtliche Probleme meinst Du?

    Du möchtest doch jetzt nicht sagen, dass wenn ein Papier fehlt, das Auto aber technisch in einem absolut konformen Zustand ist, die Schuld am Unfall aufgrund des fehlenden Papiers entschieden wird?

    Naja, wie eingangs beschrieben: Streng genommen - und zumindest in meinem Fall - entspricht das Auto ohne das "Papier" nicht den Regeln und somit würden mir im schlechtesten Fall rechtliche Probleme drohen, sei es bei einer Verkehrskontrolle, nach einem Unfall o.ä..

    Vergleich es mal mit einem Neubau: Egal wie sehr dein Haus den Regeln des Bebauungsplans entspricht: Wenn du es ohne das Papier "Baugenehmigung" gebaut hast, dann droht dir Ärger. Und zwar auch dann, wenn das Haus nebenan das exakt gleiche ist (und dieser eine Baugenehmigung hatte)! ;)

    Na ja, wenn er Dir das Auto (kurz nach Zulassung) verkauft hat, es dann aber erst 1/2 Jahr später auf Deinen Namen umgeschrieben wurde, dann habt Ihr erfolgreich das BAFA getäuscht, legal ganz sauber war das nicht.

    Ich bin verwirrt: Wieso soll das bitte nicht sauber sein? :/

    Der Halter ist antragsberechtigt und das Auto muss (Stand heute) 12 Monate auf diesen Halter angemeldet bleiben. Bedingungen erfüllt: Alles zu 100% korrekt und sauber! :thumbup:

    Ich weiß nicht, wovon du ausgehst, aber es steht nirgendwo, dass Halter und Eigentümer die gleiche Person sein müssen!? Sonst würden ja z.B. auch sämtliche Leasings nicht funktionieren, wo die Bank Eigentümer des Wagens bleibt, während der Leasingnehmer nur der Halter ist und als dieser auch die Umweltprämie beantragen muss bzw. sollte ;)

    Der genannte Fall oben ist ja nur „andersrum“ wie Leasing: Bernardo ist Eigentümer und das Autohaus war der Halter, welcher auch Anspruch auf die Umweltprämie hat(te bis Ende September).

    Nun steht er an, der erste Wechsel auf die Blade Felgen für den Winter. Hat jemand evtl. ein Bild von dem benötigten Adapter?

    Wollte mir zur SIcherheit einen 2,5t Heber bestellen, meiner hat "nur" 2t ist aber auch schon ein paar Jahre alt.

    Da könnte man ja ggfs ein Package bestellen ;)

    Selbst der AWD wiegt leer doch „nur“ ~2,1 Tonnen und du willst ja schließlich nicht das ganze Auto mit deinem Wagenheber hochheben oder?

    Du hebst ja jeweils nur eine Ecke an und selbst wenn die Verteilung etwas ungleichmäßig ist, muss der Wagenheber nur 600-700kg heben ;)