Bin gerade zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Die für dich relevanten COC Ausschnitte (und evtl. weiter Infos) findest du hier ![]()
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Die original Kia 19 Zoll Tarvos haben doch eine ABE. Inclusive Passus, das das mitführen der ABE reicht und die Zulassungspapiere nicht angepasst werden müssen.
Die Tarvos werden zwar von Kia angeboten, ich hätte diese aber nicht als "Original"-Felgen bezeichnet, die originalen wären für mich eher nur die, die mit dem Auto vom Werk ausgeliefert werden (und zu diesen gibt es keine ABE soweit ich weiß):
Aber auch bei den Tarvos-Felgen, steht in dem von dir verlinkten Gutachten unter "Allgemeine Hinweise":
In der ABE selbst steht dann aber tatsächlich:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Also ja, du hast Recht: Die Tarvos darf man (meiner Interpretation nach, keine Garantie!) in 19 Zoll aufziehen, auch wenn nur die 20 Zöller im COC Papier und Fahrzeugschein stehen - man muss halt die ABE mitführen ![]()
Danke für deinen Hinweis! ![]()
Ja, denn ich sprach von den Rädern, die ab Werk verfügbar waren. Nichts vom Zubehör-Markt.
Wie im ersten Post beschrieben, gilt für die KIA-Originalfelgen dieses Dokument: Reifenfreigabe.
Zitat:
Das Fahrzeug ist unter Vorlage dieser Bescheinigung zwecks Änderungsabnahme umgehend einem
amtlich anerkannten Sachverständigen einer Prüf- bzw. Überwachungsorganisation vorzuführen, wenn
die Rad- / Reifenkombination nicht Bestandteil der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des
Fahrzeugs ist.
Ich übersetze mal: "Ziehst du die originalen 19 Zoll auf und in den COC Papieren stehen nur die originalen 20 Zoll-Räder, dann musst du zum Tüv!"
Daran gibt es eigentlich nicht viel falsch zu verstehen und damit ist das nun mein letzter Post für dich zu dem Thema Andrei,
einen schönen sonnigen Sonntag! ![]()
Alles anzeigenAlso seid mir nicht böse, aber für was wurde dann eine ABE erfunden, wenn ich am Ende des Tages damit wieder zum TÜV muss, ich habe ein Motorrad und dann führe ich auch die ABE mit und da gab es noch nie Probleme … gut wer den Papierkram nicht mitführen möchte, kann das für „kleines“ Endgeld vom Fachmann eintragen lassen …
Hier nochmal der Passus in der ABE von den CMS Felgen …
10. Bemerkungen: Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Das sollte doch reichen oder …??
In deinem Fall reicht das definitiv! CMS scheint das anders/besser zu machen, wie andere Felgenhersteller ![]()
Ein Haus ohne Baugenehmigung würde ich niemals bauen.
…aber Räder an dein Auto anbauen, die weder durch die COC-Bescheinigung, noch durch eine ABE genehmigt sind, ist in Ordnung!? ![]()
Die Rennleitung und auch ein findiger Sachverständiger (z.B. nach einem Unfall) kann dir hieraus im Zweifelsfall einen Strick drehen.
Das ist alles, worauf ich hinweisen wollte.
Also ich hab auch das Designpaket und 19Zoll Winterräder. Ja es steht im Schein tatsächlich nur die 20Zoll Variante drin, aber ich hab mir halt Felgen gesucht die eine ABE haben und bei denen diese „Einschränkungen“ nicht vorhanden sind. Es reicht das mitführen der ABE und gut ist.
Es sind die von CMS C32 AERO.
Interessant! ![]()
Tatsächlich kamen mehrere verschiedene Felgen für meine Winterreifen in Frage, aber bei allen, die ich angeschaut habe, habe ich einen ähnlichen Passus von wegen "darfst du nicht" in den ABE's gefunden.
Umso besser zu wissen, dass es mal mindestens eine Felge bzw. einen Felgenhersteller gibt, dessen ABE auch ohne zusätzliche Eintragung gültig ist! Danke für deinen Beitrag! ![]()
Welche rechtliche Probleme meinst Du?
Du möchtest doch jetzt nicht sagen, dass wenn ein Papier fehlt, das Auto aber technisch in einem absolut konformen Zustand ist, die Schuld am Unfall aufgrund des fehlenden Papiers entschieden wird?
Naja, wie eingangs beschrieben: Streng genommen - und zumindest in meinem Fall - entspricht das Auto ohne das "Papier" nicht den Regeln und somit würden mir im schlechtesten Fall rechtliche Probleme drohen, sei es bei einer Verkehrskontrolle, nach einem Unfall o.ä..
Vergleich es mal mit einem Neubau: Egal wie sehr dein Haus den Regeln des Bebauungsplans entspricht: Wenn du es ohne das Papier "Baugenehmigung" gebaut hast, dann droht dir Ärger. Und zwar auch dann, wenn das Haus nebenan das exakt gleiche ist (und dieser eine Baugenehmigung hatte)! ![]()
Na ja, wenn er Dir das Auto (kurz nach Zulassung) verkauft hat, es dann aber erst 1/2 Jahr später auf Deinen Namen umgeschrieben wurde, dann habt Ihr erfolgreich das BAFA getäuscht, legal ganz sauber war das nicht.
Ich bin verwirrt: Wieso soll das bitte nicht sauber sein? ![]()
Der Halter ist antragsberechtigt und das Auto muss (Stand heute) 12 Monate auf diesen Halter angemeldet bleiben. Bedingungen erfüllt: Alles zu 100% korrekt und sauber! ![]()
Ich weiß nicht, wovon du ausgehst, aber es steht nirgendwo, dass Halter und Eigentümer die gleiche Person sein müssen!? Sonst würden ja z.B. auch sämtliche Leasings nicht funktionieren, wo die Bank Eigentümer des Wagens bleibt, während der Leasingnehmer nur der Halter ist und als dieser auch die Umweltprämie beantragen muss bzw. sollte ![]()
Der genannte Fall oben ist ja nur „andersrum“ wie Leasing: Bernardo ist Eigentümer und das Autohaus war der Halter, welcher auch Anspruch auf die Umweltprämie hat(te bis Ende September).
Nun steht er an, der erste Wechsel auf die Blade Felgen für den Winter. Hat jemand evtl. ein Bild von dem benötigten Adapter?
Wollte mir zur SIcherheit einen 2,5t Heber bestellen, meiner hat "nur" 2t ist aber auch schon ein paar Jahre alt.
Da könnte man ja ggfs ein Package bestellen
Selbst der AWD wiegt leer doch „nur“ ~2,1 Tonnen und du willst ja schließlich nicht das ganze Auto mit deinem Wagenheber hochheben oder?
Du hebst ja jeweils nur eine Ecke an und selbst wenn die Verteilung etwas ungleichmäßig ist, muss der Wagenheber nur 600-700kg heben ![]()
Ganz ehrlich, wenn ich von 20- auf 19-Zoll oder umgekehrt mit Serienfelgen umrüsten wollte, würde ich mich nicht darum scheren, dass Kia es versäumt hat, die beiden Bereifungsoptionen im COC-Papier einzutragen.
Im Grunde hast du natürlich Recht: Rein technisch ist das natürlich überhaupt kein Thema und selbst wenn es bei einer Kontrolle auffällt, kann man da bestimmt noch argumentieren - dein Auto stilllegen tut dir deswegen sicher keiner! ![]()
Aber nur als Anmerkung: Kia hat hier nichts „versäumt“: Kia macht genau das, was zu machen ist, damit das Auto im Auslieferungszustand in Europa fahren darf. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Wir sind das von europäischen Autoherstellern nur anders gewohnt - evtl. weil es hier vielleicht üblicher ist, zum Winter den Rädersatz zu wechseln, als in Südkorea?!