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Garantieansprüche bleiben erhalten
Anders als teilweise in den Medien dargestellt müsse jedoch kein Kunde um seine Garantie fürchten, weil beispielsweise ein Inspektionstermin nicht rechtzeitig wahrgenommen werden könne. Nach einem BGH-Urteil vom September 2013 bleibt ein möglicher Anspruch selbst dann erhalten, wenn Inspektionen in Werkstätten durchgeführt werden, die nicht zum Vertragsnetz des jeweiligen Herstellers gehören, zum Beispiel von freien Betrieben. Einzige Voraussetzung ist, dass sich die Werkstatt an den Kia-Wartungsplan hält. "Das ist aktuelles EU-Recht und gilt für alle Automarken", sagt die Sprecherin.
Da steckt der Casus Knacksus im Detail. Meine langjährige Werkstatt (vor vielen Jahren KIA-Händler) hat mich bei der Anfrage der Inspektion des EV6 abgewiesen, da sie nicht die Möglichkeit haben, die Softwareupdates aufzuspielen. Und das ist ein Punkt auf der Checkliste (= Wartung nach Händlervorgabe). Somit ist eine vollständige Inspektion nicht möglich. Zack, Garantie futsch. Ein Schelm wer böses dabei denkt...