Beiträge von Schibeil

    Auch zahlreiche Sonderziele sind über Google zu finden, nicht aber über die Auto-Navis. Ich muss geschäftlich oft zu Firmen jeglicher Größe, die kennt Google fast alle, da fast alle eine Website haben. "Navigiere zu Mayer Nägel in Kleinwiesenbach" funktioniert zu 99 % bei Google aber nur zu 0,001 % im Autonavi.

    Das Überschussladen hat noch mehr Tücken. Nicht jede Wallbox, die Überschussladen kann, kann das mit jedem Wechselrichter. Oft sind diese intelligenten Funktionen nur mit Wecheslrichtern der gleichen Marke möglich.
    Beim Wattpilot von Fronius funktioniert das z.B. nur mit Fronius-WR.

    In dem Punkt war Tesla deutlich cleverer. Ich kenne aber auch keinen anderen Autohersteller der das so macht.

    Doch, gibt es. Das war eines der ganz wenigen Dinge, die in meinem Opel Insignia B im Bereicvh Elektronik/Software einwandfrei funktioniert haben: Das Auto hat sich (nach entsprechender Einstellung) jedesmal, wenn ich in die Garage gefahren bin, im hauseigenen WLAN angemeldet und bei Bedarf Updates (zumindest Kartenaktualisierungen) runtergeladen.

    Der Wattpilot ist eine tolle Wallbox mit vielen intelligenten Funktionen, die aber leider nur in der Fronius-Umgebung funktionieren. Er ist ein gebrandeter goe-Charger, bei dem man leider die offene API-Schnittstelle deaktiviert hat. da mein Solateur letztes Jahr wegen Lieferschwierigkeiten von Fronius Wechselrichter und Smart Meter auf Kostal umstellen musste, habe ich jetzt eine "dumme" Wallbox, die nicht dem Wechselrichter und den anderen Komponenten kommunizieren und daher einfach nur laden kann, ohne PV-Überschuss zu berücksichtigen.
    Ich habe heute eine openWB bestellt, nachdem ich die Software einige Tage testen konnte. Funktioniert super und kann mit vielen Fremdgeräten, u.a. auch meinem Wechselrcihter problemlos kommunizieren und holt sich bei KIA sogar den aktuellen SoC meines EV6,

    Das interessiert mich jetzt...

    Meiner Meinung nach können die das so nicht machen - eine Zulassungsstelle ist ja eine Behörde, und die dürfen Gesetze oder Richtlinien nur umsetzen - jedoch nicht machen!
    ...

    Doch, können Sie. Die hierfür maßgebliche Fahrzeugzulassungsverordnung sagt ja nur, dass ein Kennzeichen max. 8 Zeichen enthalten darf und dass Engschrift zulässig ist. Für die Ausführung dieser Verordnung sind die unteren Verwaltungsbehörden der Länder zuständig. Und niemand kann die zwingen, den erlaubten Rahmen vollständig auszunutzen. Wenn die für ihren Geltungsbereich Regeln festlegen, die innerhalb des gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Rahmen liegen, kann das nicht angefochten werden.
    Mainz hat z.B. festgelegt, dass Engschrift nicht mehr zulässig ist , dann passen halt die 8 Zeichen nicht mehr in die maximal zulässige Schilderlänge (ich hatte früher ein Kennzeichen MZ BB ZZZZ, das kann man nicht mehr bekommen).

    Insofern ist das angeführte Beispiel auch nicht ziehend. Die Verordnung legt eine Schilderlänge von 520 mm als Größtmaß fest, das darf natürlich auch unterschritten werden. Anders wäre es, wenn die 520 mm als Fixmaß festgelegt wären.

    Erfahrungen bei Zulassung und nach drei Wochen recht intensivem Fahrbetrieb (rund 4.000 km):
    - 8 Zeichen auf dem Kennzeichen erfordern die sogenannte Engschrift, die ist zwar nach StVZO zulässig, wird aber z.B. in Mainz nicht mehr akzeptiert. Bleiben also 7 Zeichen inklusive E.
    - In Mainz gibt es (wie anderswo mitunter auch) eine Aufteilung der Kennzeichen auf Stadt und Landkreis. Die Stadt hat normalerweise 2 Buchstaben und 3 Ziffern, (fast) alles andere ist Landkreis
    - Damit sind in der Stadt die ohne Engschrift max. möglichen 7 Zeichen bereits erschöpft, also braucht man eine Regelung für E-Kennzeichen, H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen oder kurze Nummernschilder, wie z.B. für manche US-Autos oder Motorräder. Lösung: Man lässt auch 2 Buchstaben/2 Ziffern oder 1 Buchstabe/3 Ziffern zu, dann muss aber einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q enthalten sein.
    - Bestandsschutz gibt es in Mainz nicht, altes Kennzeichen + E weiterverwenden hätte Engschrift erfordert -> nicht zulässig.
    Das ist alles im Detail bürokratisch geregelt und schränkt die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens extrem ein, ich habe daher darauf verzichtet, da ich das E-Kennzeichen unbedingt wollte. Und ich bin sehr froh über die Entscheidung, ich lade möglichst viel vom eigenen Dach, aber wenn ich unterwegs geladen habe, war bisher immer die Parkregelung an der Ladesäule auf gekennzeichnete Fahrzeuge beschränkt. Das wird von Polizei/Ordnungsamt wohl auch relativ eng gesehen, auch reine BEV ohne E-Kennzeichen, die offensichtlich laden, müssen zahlen. Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten, ist aber leider Fakt.

    Kann es sein, dass die KIA-Server seit heute Nachmittag komplett down sind? Erst gabe es keine Antworten auf Status-Abfragen über Kia Connect und Requests wurden auch nicht übertragen, und heute Abend ging auch keine Navigation mehr, er suchte minutenlang nach der Online-Routenplanung um dann abzubrechen. Heute Vormittag ging beides noch problemlos.

    Ließ sich gestern tatsächlich durch Reset des Entertainmentsystems lösen. Warum das beim ersten Mal nocth geklappt hat, weiß ich nicht.