Grundsätzlich gibt es keine Regelung, wie weit "hinter" dem Schild geblitzt werden "darf". Dürfen schon mal gar nicht. Es gilt ab dem Schild das angegebene Tempo, Punkt. Ergo: Es kann direkt hinter dem Schild geblitzt werden. Wer jetzt losheult "ich muss dann ab dem Schild voll in die Eisen": Nein. Es gibt da den revolutionären Gedanken des vorher abbremsen. Ich weiß, diesen gedanklichen Quantensprung hat nicht jeder bislang vollzogen </SARKASMUS>.
In Frankreich wird das knallhart so gehandhabt, direkt ab Schild und ab 1km/h drüber und jedweder Einspruch gegen Tempo-Tickets wird gar nicht erst zugelassen, es werden 100% der Einsprüche abgewiesen. Nicht umsonst gibt es den Spruch: In Deutschland gehen am Tempolimit-Schild die Bremslichter an, in Frankreich gehen sie aus. (Ja, auch in F wird geballert - aber keiner heult wegen den 135€ und es wird moderat gerast, ab 50 drüber kostet das 4stellig und ab 30 drüber sind bis 3 Jahre FE-Entzug absolut drin).
Ganz belesene kommen jetzt mit gemeindeinternen Richtlinien - diese sind, wie der Name schon sagt, gemeindeintern, ergo in jeder Gemeinde anders und: Sie haben absolut keine rechtliche Relevanz. Im Falle eines Falles gelten diese Anweisungen als "nicht existent". Ist also ein Entgegenkommen, keine Pflicht.
Daher ist die Regelung des HDAII (und des adaptiven Tempomats) für Deutschland und Frankreich ausgesprochen riskant - die MEB-Plattform hat das inzwischen im Griff, ein ID.x / Cupra whatever/Skoda Enyaq fährt ab dem Schild das vorgegebene Limit.
Bei 100km/h legt man pro Sekunde 33 Meter zurück - die 50 Meter, die hier zum Blitzer genannt wurden, sind also in nicht mal zwei Sekunden zurückgelegt, und erst nach dieser Zeit reagiert der HDA überhaupt und beginnt zu bremsen. Ob man da Kia haftbar machen kann ? Kommt auf den Versuch an, im Zweifel ist das Fahrzeug nicht regelkonform.