Gesetz sagt Bruttoliste bei Erstzulassung.
Wenn es wirklich so ist, dann rutsche ich auch rüber
.... Aber auf der Bestellung (und hoffentlich auf der Rechnung) steht ein Bruttolistenpreis 59.900 Eur, ich lasse mich überraschen...
"Hier greift § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz: maßgeblich ist der inländische Brutto-Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, also einschließlich Umsatzsteuer."