Ich beschäftige mich auch gerade mit PV und habe einen Vertrag für 10 kWhP unterschrieben.
Ich frage mich nur immer wieder, wieso hier bei den Beispielrechnungen nie genannt wird, dass der Eigenverbrauch in Deutschland versteuert werden muss, wenn man dem FA keine Liebhaberei nachweisen kann.
Damit sieht die Geschichte, trotz der Einspeisevergütung, ja dann nicht ganz so positiv aus, wie oft berichtet ....
Eine Liebhaberei bei heutingen Anlagenpreisen ist steuerlich fast immer schlecht (weil die Abschreibung/Sonderabschreibung ist normaleweise höher als das PV-Einkommen - ausser wenn man mit mit sehr hohen Strompreisen und Eigenverbrauch rechnet) - ich habe eher Angst, das meine 9,7Kwp Anlage mit Speicher (in Bau) als Liebhaberei eingestuft wird