Du wirst auch Pech haben, wenn du deinen Inspektionstermin nicht einhalten kannst, weil das Fahrzeug rumsteht.
Na dann würde man ja vom Verkäufer daran gehindert seine Verpflichtungen als Kunde (rechtzeitig zur Inspektion kommen) zu erfüllen, das dürfte vor Gericht doch wohl wegen "Unmöglichkeit" zu Gunsten des Kunden ausgehen. Speziell wenn man *wegen* eines anhaltenden *Garantiefalls* dann jede weitere *Garantie* einbüßen würde!?