Andrei hast du die T60 von GDW?
Ja.
Andrei hast du die T60 von GDW?
Ja.
Die AHK ist von GDW, da sie höhere Stützlast und signifikant bessere Bedienbarkeit als die "originale" von Kia (Westfalia).
Der E-Satz ist fahrzeugspezifisch von ECS, die auch den originalen E-Satz an Kia liefert (die Einbauanleitungen sind ziemlich identisch:-)).
Bestellt habe ich in Niederlanden, weil da der Preis etwas günstiger war.
koaschten das ist aber nicht für diejenigen von Relevanz, die ein GT Paket bestellt haben.
Wer ihn mit Paket bestellt hat, wird das auch so in der Rechnung ausgewiesen bekommen (man kann nicht alles so ändern, wie es einem lustig ist).
Ich kenne da diverse Formulierungen, dass der Besteller viele Änderungen seitens des Herstellers hinnehmen muss.
Da wäre ich mir da nicht so sicher.
Aber das sind alles ungelegte Eier.
Hast Du einen Link zu der "offiziellen Pressemitteilung" ? Unter dem von Dir geposteten Link steht das SO nicht drin.
Dort ist die Rede vom Netto-Listenpreis und wenn man bei der BAFA nachschaut steht dort schon ewig:
Ich versuche hier formal wie ein Beamte zu denken:
Netto-Listenpreis ist wörtlich nicht identisch mit dem BAFA-Listenpreis
Also sind es verschiedene Begriffe.
Da beim Netto-Listenpreis die Ergänzung "des Basismodells" fehlt, gehe ich vom Gesamtpreis inkl. Extras aus.
Ich mag mich irren, dann würde ich "nur" 1500,- verlieren. Wenn ich richtig liege, dann verliere ich 3000,-.
Wo liest Du das unter dem Link ? Da ist wie auch bisher vom Nettolistenpreis die Rede.
Der Gesamtpreis war und ist meines Erachtens nur relevant wenn es um das Thema Privatnutzung des Dienstwagens und Versteuerung des geldwerten Vorteils geht.
Andi, das hatten wir doch schon.
In der aktuellen Förderung ist die Rede ausdrücklich vom Nettolistenpreis des Basismodells.
In der offiziellen Pressemitteilung fehlt das Wort Basismodell.
=> Es wird der Gesamtpreis inkl. Extras betrachtet.
Nach meinem Verständnis ist die Rechtslage klar: Als Käufer bin ich verpflichtet, den Kaufgegenstand zu bezahlen. Was Kaufgegenstand ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag, in unserem Fall also aus der Auftragsbestätigung. Dort steht drin, dass ich ein Basismodell mit Sonderausstattung gekauft habe. Demgemäß bin ich auch nur verpflichtet eine Rechnung zu bezahlen, die für ein solches (Basis-)Modell ausgestellt worden ist. Und auf der BAFA-Liste ist dieses Basismodell ( Modelljahr 2023) auch weiterhin aufgeführt, da es ja auch weiterhin verkauft wird. Demgemäß besteht auch weiterhin ein Anspruch auf die für das Basismodell geltende Förderung.
Entscheidend ist die Bezeichnung in der Rechnung, nicht der Kaufvertrag.
Aber lt der Mitteilung passt es doch noch:
69.990€ Brutto + Zubehör = def. Netto irgendwas unter Netto 65.000€
Somit noch Förderfähig…
Das schon, aber mit nur 3000,-.
Meine Aussage bezog sich auf die genannte alte Grenze von 40000,-. Und dass der Nettogesamtpreis zählt, nicht der vom Basismodell. Ist für den GT nicht relevant, für die anderen aber u.U. schon.
Meine Güte, was ist so schwer daran zu verstehen? Der jeweiligen Veröffentlichung auf der Homepage oder im Telefonbuch wird sie zugestimmt haben, denn auch danach muss sie gefragt werden. Es geht doch darum, dass jemand selbst zu entscheiden hat, wo eigene Daten veröffentlich werden. Das Du und der andere Kollege das nicht einordnen können und einfach als belanglos abgetan wird, spricht Bände. Jetzt wieder BTT.
Nein, da bin ich anderer Meinung.
Man muss nicht das Autohaus oder den Verkäufer fragen, ob man erzählen darf, dass man ein Auto bei diesem Autohaus und diesem Verkäufer bestellt hat.
Das ist das Normalste auf der Welt, wenn man in seinem Umfeld es freudestrahlend erzählt hat. War schon früher so, ist es heute auch.
Und nichts anderes hat der Routendreher hier gemacht. Er hat weder gelobt, noch geschimpft, sondern nur den Fakt bekannt gegeben, dass er da bestellt hat.
Richtig Olli86 da ja noch EV6 mit GT Options Paket. Die 40.000€ netto Grenze gilt in 2023 noch, so wie ich das verstanden habe.
Leider nein. Und es gilt der Gesamtpreis, nicht mehr der vom Basismodell.
Hier ist die offizielle Pressemitteilung:
Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“