Ich habe heute mir eine Auto Bild gekauft, weil da der Vergleichstest des EV6 AWD GT-Line gegen VW ID.5 GTX drin war.
Den Test selbst fand ich recht fair, zumal der EV6 in ziemlich allen Disziplinen gewonnen hat: Beschleunigung, Verbrauch, Bremsweg, Anhängerlast, Ladegeschwindigkeit, Reichweite und Bedienbarkeit.
Aber, auf der Seite 63 gab es eine wichtige und sehr korrekt formulierte Leserfrage von Christoph Ermel (jemand aus dem Forum? :-)), die so lautete:
"Seit einiger Zeit müssen E-Autos beim Langsamfahren ein Geräusch abgeben. Der Kia EV6 beispielsweise hat ohnehin ein künstliches, außen deutlich hörbares Motorengeräusch. Zusätzlich dazu "klingelt" das Auto aber beim Rückwärtsfahren noch, was sehr an einen Müllwagen erinnert. Ist dieses "Geklingele" wirklich gesetzlich vorgeschrieben, wo doch das künstliche Motorengeräusch auch schon vorhanden ist?"
Die Antwort von Auto Bild zeigte von einer in meinen Augen unentschuldbaren Uninformiertheit über den EV6, die zu einer falschen Annahme und somit zu der falschen Antwort führte. Obwohl die Auto Bild den EV6 gerade getestet hat...
Aber hier ist die Antwort von Auto Bild:
"Lieber Christoph Ermel,
richtig, seit Juli 2021 müssen alle Elektroautos mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Ein Dauerton, der bis 20 km/h zu hören ist, dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Klasse entsprechen und auf das Fahrverhalten hinweisen soll - also beim Beschleunigung lauter wird. Nicht benötigt wird dieses System in Fahrzeugen, die beim Rückwärtsfahren einen Warnton abgeben. Bei Kia ist es so, dass das künstliche Motorengeräusch zwar vorhanden ist - das System aber offiziell nicht als AVAS eingestuft wird, da der Ton abschaltbar ist. Das darf beim AVAS nicht sein. Deswegen ist der Warnton beim Rückwärtsfahren mit dem EV6 obligatorisch."
Wie wir alle wissen, ist der Ton NICHT abschaltbar. Wenn die Argumentation von der Auto Bild darauf basiert, so ist die ganze Antwort falsch.