Man bekommt ja anscheinend eh nix schriftlich von der Werkstatt, wenn die ICCU auf Garantie getauscht wurde. Wird dann also eh schwer
Man erteilt aber schon einen Werkstattauftrag zur Reparatur.
Hier wird noch nicht entschieden, wer die Reparatur bezahlt, Kia oder der Kunde.
D.h. die Kopie vom Werkstattauftrag hat der Kunde auf jeden Fall.
Ausserdem gibt es ja beim Ausfall Symptome, die man auch per Foto dokumentieren kann.
Daher ist es nicht so, dass der Kunde garnichts in der Hand hat.
Und im Zweifel dürfte es dem Gericht egal sein, welches Bauteil Kia ausgetauscht hat. Wenn die Symptome in allen 3 Fällen ähnlich/gleich sind, wäre das ausreichend, um die Wandlung anzustreben.