Beiträge von Andrei
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Zu dem Preis stehen seit Monaten die ev6 drinne. Denke daher das der Preis okay ist aber definitiv den Leuten noch zu teuer. Glaube ich... Kann auch sein das ich einfach keine Ahnung habe 🙈🙈🙈
Ich persönlich sehe es etwas anders. Aktuell halten sich die Leute generell mit Autokauf zurück.
Davon heulen alle Händler, unabhängig von der Marke oder Antrieb.
Ich beobachtete zwei Monate lang einige Ford-Neuwagen-Benziner für meinen Sohn. Sie wurden nicht verkauft, dafür gingen einige Händler mit den Preisen runter, obwohl sie schon im niedrigen Bereich lagen (sonst hätte ich sie nicht beobachtet 😉).
Gerade läuft eine Sendung bei ZDF Info, wo ein Opel-Händler (Auto Nossmann) sich beklagt, dass er am Jahresanfang ca. 17-20 Autos pro Monat verkaufte, jetzt aber gerade 1-2... Und bei Wartungsarbeiten halten sich die Leute zurück.
Bedeutet für mich, dass die Leute das Geld schon haben, wollen es aber nicht ausgeben.
Sehr lange kann es auch nicht dauern. Und Preise massiv zu senken halte ich für den falschen Weg.
Gute Autos, wie der EV6, müssen ihren Wert haben.
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Aber sehe ich auch so. 53 bis 54k nach bafa Abzug sind Mittelmaß.
Vom Mittelmaß würde ich bei 54 k€ nach BAFA heute nicht reden. Das ist das allerniedrigste Preisniveau.
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Vielleicht für die Versicherungslaien bzw. die meisten wo noch nie Totalschaden hatten kurz zur Erklärung.
Wirtschaftliche Totalschaden ergibt sich wenn die Reparatur den Zeitwert des Autos deutlich übersteigt (meist 65% und mehr).
Dann zahlt der Versicherer grundsätzlich den Schadenersatz. Dieser ist dann der Zeitwert - Restwert. Restwert sind im Falle von Andrei die rund 20k wo er noch für den Verkauf des "Wracks" bekommen würde. Batterie usw kann ja alles noch verwendet werden.
Dadurch entsteht ohne Zusatzdeckung natürlich eine Lücke, weil Neuwert war ja höher als der Zeitwert nach 1 oder 2 Jahren. Auf denen bleibt man dann selbst hängen.
Ausser man schliesst in die Versicherung einen Zusatz mit ein. Nennt sich meist Zeitwertzusatz oder Kaufpreisschutz (oder hat manchmal "fancy" Eigennamen der Versicherer).
Ich empfehle euch das vor allem bei Leasingverträgen, wenn möglich für die gesamte Leasingdauer mit einzuschliessen.
Weil die Differenz zahlt ihr sonst dennoch an die Leasinggesellschaft und das kann je nach Restwert teuer werden.
Vorteil bei diesen Zusätzen in der Versicherung ist auch, dass man sich so nicht über allfällig zu niedrige Restwerte etc streiten muss. Gutachter sollen ja oft mal schräge Zahlen ansetzen.
Die Definition des wirtschaftlichen Totalschadens in Deutschland:
Wiederbeschaffungswert - Restwert < Reparaturkosten
Und in meinem Fall gibt es noch die abgeschlossene Zusatzversicherung für die Neupreiserstattung, wenn REparaturkosten > 80% vom Neupreis, was jetzt eingetreten ist.
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Ioniq5 1138
Ioniq6 695
EV6 812
GV60 28
Bei Genesis wundern mich die verschwindend geringen Stückzahlen überhaupt nicht.
Kleinereres Auto, mit weniger Garantie, mit unklarer Ersatzteileversorgung, kein bisschen europäisches Design. Ja, die Verarbeitung ist hochwertiger.
Aber der Preis ist schon gut abgehoben.
Ob man bei 28 Autos im Monat sich den Luxus von Showräumen und Mitarbeiterteam leisten kann?
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Noch denke ich an meine Schadensminderungspflicht und noch ist die Kommunikation zwischen Versicherung und mir im vernünftigen Rahmen. Daher kommt ein Anwalt momentan nicht in Betracht.
Und mit Zahlen jonglieren kann ich auch

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Kleines Update: habe heute den aktuellen Verlauf der Händlergebote auf das beschädigte Auto erfahren. Momentan noch bei 19 k€.
Das Gutachten dürfte nächste Woche kommen.
Heute ist das Gutachten mit dem Restwert gekommen und zugleich das Regulierungsangebot der Versicherung.
Der Restwert ist knapp über 20 k€.
Die Reparaturkosten liegen über 43 k€ brutto und somit höher als 80% vom Neupreis. Nach meinem Verständnis formaler Totalschaden mit Neupreisentschädigung.
Die im Gutachten herangezogenen Stundensätze lagen 40-90% unter der hiesigen Werkstatt...
Das Angebot der Versicherung mit weniger als 50% der Entschädigungssumme war schon irgendwie nicht wirklich ernst zu nehmen, der Widerspruch mit Begründung und Belegen ist schon unterwegs.
Dann fand sich noch eine lustige Sache darin: Vom Netto-Wiederbeschaffungswert wird Brutto-Restwert abgezogen. Sollte man einen Ersatzwagen beim Händler mit MwSt. kaufen, würde die Versicherung prüfen, ob die MwSt. nachträglich ersetzt wird. Beim Privatkauf aber ausdrücklich nicht. Als ob die Privatverkäufer die von denen mal bezahlte MwSt. erlassen würden.
Mein Rechtsempfinden ist hier ganz anders.
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Foto bitte...
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Falsch. Nur bis 80 km/h mit einer Differenz von max. 20 km/h.
Zumindest in Deutschland.