Im allgemeinen fallen unter den Begriff Verschleißteile folgende Teile:
- Bremsbeläge und Bremsscheiben, weil deren Verschleiß direkt von der Fahrweise abhängig ist. Bremssättel, Hauptbremszylinder und Schläuche sollten nicht darunter fallen.
- Stoßdämpfer, Traggelenke, Querlenker, Spurstangenköpfe. Lenkgetriebe eher nicht.
LED-Leuchtmittel würde ich nicht als Verschleißteile sehen. Gibt es dazu eventuell Rechtssprechung?