Ja, in meinem speziellen Fall, wo der verkaufende Händler noch existiert, aber kein KIA-Händler mehr ist, habe ich theoretisch die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber.
Aber der Händler darf keine Garantiearbeiten für Kia durchführen, hat keine Diagnosegeräre etc.
D.h. wenn ich das Auto mit einem Fehler meinem ehemaligen Verkäufer auf den Hof stelle, kann er es nur zu einem KIA-Händler bringen. Das kann ich dann auch selbst machen.