Beiträge von Andrei

    Laut Kia-Reifenfreigabe ja.

    Wie es in der Realität aussieht, müsste man ausprobieren, ob eventuell 19-Zoll auch gehen würde (per TÜV-Abnahme).


    Immerhin gehen beim normalen EV6 definitiv auch 18 -Zoll, obwohl laut Kia-Reifenfreigabe nicht möglich. Das Auto fährt hier im Forum.

    Zitat von Ebw84

    Hier kosten GT Line fast neu ca. 60k und mein GT war 66k statt 77k Liste.

    Billiger gibt es die hier in AT nicht. Außer halt vFL.


    bei meiner Bestellung war der Unterschied zwischen GT und GT-Line nur 2400,-, beide mit dem gleichen Rabatt.


    Und weit-weit unter 66 k€.

    Tatsächlich so schlechte Ergebnisse mit der integrierbaren Cam für den EV6?

    Nein, die FitCamX ist eine von der Bildqualität passable Dashcam.


    Man darf sie trotzdem nicht mit GoPro für viel mehr Geld vergleichen.

    Irgendwo sind auch die physikalischen Grenzen bei z.B. Objektivgröße gesetzt, was die Schlechtlichtaufnahmen angeht.


    Ausserdem gilt bei den allermeisten Unfällen: der Unfallgegner bleibt vor Ort. Dann ist seine Kennzeichen eh bekannt.

    Beim Model 3 reicht Klopfen mit der flachen Faust aus zum Bewegen der versenkten Türgriffe. Das viel größere Problem beim M3 sind die rahmenlosen Scheiben, welche anfrieren und daher beim Öffnen nicht aus der Dichtung fahren. Aber das Problem hat der EV6 ja nicht.

    Genau, das Klopfen reicht beim EV6 aus.

    Und auch das braucht man nur beim Eisregen. Bei trockener Kälte funktionieren die Griffe ganz normal.

    Es gibt einen Gebrauchtwagenmarkt, der durchaus von den Prämien für Neuwagen profitiert.

    Jein.

    Es kommt darauf an. Nehmen wir an, jemand kauf einen Neuwagen mit Förderung. Wenn er das Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt in z.B. 3-5 Jahren verkauft, sind die Förderungen ausgelaufen. Sein Gebrauchtwagenpreis wird sich dann am aktuellen Neuwagenpreis-X orientieren, über die Förderungssumme wird niemand mehr reden.


    Davon mal abgesehen, sind die Endkundenpreise für Neuwagen mit oder oder Förderung sehr ähnlich, weil die Förderung von den Händlern/OEM direkt eingepreist wird.


    Und heute ist die Förderung mit z.B. 3000,- wirklich sehr niedrig. Bei der ersten Förderungswelle gab es bis 9570,-.

    Juristisch gesehen, kommt ein Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers zustande. Der Händler hat immer noch das Recht, die verbindliche Bestellung abzulehnen.


    In den AGB's meines Händlers steht, dass der Kunde drei Wochen lang an die verbindliche Bestellung gebunden ist und dass der Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt.

    Der Händler ist verpflichtet, den Kunden schnellstmöglich zu informieren, wenn die Auftragsbestätigung nicht möglich ist.


    Ich würde es so interpretieren, dass wenn nach Ablauf der drei Wochen keine Auftragsbestätigung kommt, ich theoretisch auch nicht mehr an die verbindliche Bestellung gebunden bin.

    Da gehe ich voll mit.