Juristisch gesehen, kommt ein Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers zustande. Der Händler hat immer noch das Recht, die verbindliche Bestellung abzulehnen.
In den AGB's meines Händlers steht, dass der Kunde drei Wochen lang an die verbindliche Bestellung gebunden ist und dass der Kaufvertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt.
Der Händler ist verpflichtet, den Kunden schnellstmöglich zu informieren, wenn die Auftragsbestätigung nicht möglich ist.
Ich würde es so interpretieren, dass wenn nach Ablauf der drei Wochen keine Auftragsbestätigung kommt, ich theoretisch auch nicht mehr an die verbindliche Bestellung gebunden bin.