Die Zuglast ist immer gleich und im Fahrzeugbrief eingetragen. Mir scheint aber, du meinst eine maximale Beschleunigung. Ist mir nicht bekannt - und da ich auch kein Auto kenne, das die Beschleunigung (m/s²) angibt, wäre das auch unsinnig. Nein, da vertraut man auf die Fahrkünste und die Erfahrung der Fahrer, wie bislang ja auch bei der Höchstgeschwindigkeit.
Ich gehöre übrigens zu denjenigen, die die Wahnsinnswerte der Beschleunigung bei BEV kritisch sehen. Sie verführen stark dazu, sie auszunutzen, sehe ich auch bei mir. Damit rechnen andere Verkehrsteilnehmer oft nicht, auch man selbst neigt dazu, sie zu unterschätzen. Mit einem relativ leichten Anhänger aus der Kurve heraus stark zu beschleunigen würde ich jedenfalls nicht machen.
Ich habe die vergangenen Jahre nur unseren 1t-Wohnwagen gezogen. Mit unserem 150PS-Passat war da nix mit zu doll beschleunigen, das wäre mit dem EV6 auch als RWD eine ganz andere Nummer.