Auch wenn die Meldung "Elektrisches System prüfen" heißt: nicht mehr fahren: Ein vollgeladener Bleianker reicht für etliche Kilometer, das wäre für mich kein Ausschlusskriterium für die Fahrt zur Werkstatt, je nachdem wie weit es ist.
Ich hatte es bisher hier so verstanden: Die ICCU hat sowohl die Aufgabe, AC zu laden als auch, den Bleianker aus der HV-Batterie zu laden. Für mich ist nicht ausgemacht, dass, wenn das eine nicht mehr geht, das andere auch nicht mehr funktioniert. Müsste also nicht unbedingt sein, dass der Bleianker leergesaugt wird. Aber hin ist die ICCU dennoch, daher zur Werkstatt.
Es wäre allerdings noch zu prüfen, was garantietechnisch vorteilhafter ist: selbst hinfahren oder abschleppen lassen.