Da hast du mich falsch verstanden. Eine Erstzulassung ist dann nicht mehr möglich. Ein Weiterverkauf eines schon zugelassenen Autos bleibt wie bei allen Autos unverändert bestehen. Nachgerüstet werden muss da nichts mehr.
Es ist aber für die Händler ein Problem. Entweder lassen sie alle Autos auf sich zu und machen Tageszulassungen draus was aus meiner Erfahrung heraus wertmindernd ist oder sie dürfen die schon produzierten Fahrzeuge ab 2025 nicht mehr zulassen. Das wäre eine mögliche Begründung für die guten Leasing Konditionen.
Nein, auch das habe ich verstanden – ist ja auch nicht so schwer. Ich würde gern die Rechtsgrundlage erfahren, auf deren Basis diese Fahrzeuge "zwangszugelassen" werden müssen. In welchem Artikel der EU-Verordnung ist dies ausgeführt? Das ist alles, was ich wissen möchte...