Es ist übrigens gesetzlich verboten einen Funktion die beim Kauf dabei war später zu entfernen.
Sry, aber das ist so erstmal Unsinn. Oder kannst Du das mit einem Urteil oder Gesetzestext belegen?
Bei sicherheitsrelevanten Dingen könnte sowas wohl eher ein Streitfall werden (Tesla, war da nichtmal was?). Wir reden im Fall von Blitzern aber über ein Feature, welches je nach Land eh auf wackligen Beinen steht. Und vermutlich steht dazu auch was in den AGB..."behält sich vor etwas zu ändern/zu entfernen" o.ä...