Falls Teilkasko, zahlt die Versicherung – die besorgt aber keine neuen Kopfstützen...
Aber der Händler. Sofern das Auto nicht morgen verkauft werden soll ist das doch erstmal egal wie lange es dauert. Mit bisschen Glück geht es vllt auch schneller.
Falls Teilkasko, zahlt die Versicherung – die besorgt aber keine neuen Kopfstützen...
Aber der Händler. Sofern das Auto nicht morgen verkauft werden soll ist das doch erstmal egal wie lange es dauert. Mit bisschen Glück geht es vllt auch schneller.
Meine wurden aus meinem Auto mit der Laderaumabdeckung geklaut. Mein Händler erklärte mir, man kann das wohl als Auftragsdiebstahl bezeichnen.
Ähm...Versicherung?
Alles anzeigenNö, da steht, dass der Anbau ordnungsgemäß erfolgte.
Wie bei Spoiler, AHK usw
Und die baut man dann auch nicht einfach so wieder ab.
Wie ich schon schrieb, blöde Formulierung
Was genau ist jetzt Deine Frage oder was an meiner Antwort ist missverständlich?
Du kannst Dir auch 20 verschiedene Rad-Reifen-Kombis abnehmen (= ordnungsgemäßer Anbau) und eintragen lassen, wenn Du jeden Monat ein anderes Rad dranschrauben willst. Soll es geben.
AHK ist im übrigen nicht eintragungspflichtig...es sei denn in der ZB 1 stehen keine Anhängelasten drin, dann muss geprüft und eingetragen werden.
Das bedeutet das DIESE Rad-Reifen-Kombi ZUSÄTZLICH eingetragen ist und neben der originalen Rad-Reifen-Kombi auch gefahren werden darf. Entscheidet man sich für einen anderen Felgen-Hersteller, egal ob mit gleicher oder abweichender Dimension (ET, Reifengrösse usw), DANN geht das Spiel von vorne los.
Die Gebühren unterscheiden sich im übrigen je nach Bundesland bzw Prüfgesellschaft. Ebenso können manche Eintragung "bei nächster Gelegenheit" (aber in jedem Fall vor der nächsten HU, sonst darfst Dir die Plakette beim STVA abholen) vorgenommen werden, andere müssen "unverzüglich" in die ZB 1 eingetragen werden.
Ich hab die AGB gelesen, da steht es nicht.
Ich will Dir nicht zu nahe treten. aber für mich steht das eindeutig in § 8.1:
Der Nutzer meldet ein oder mehrere Elektrofahrzeuge... Daher treten Sie z. B. mit einer zwölfmonatigen Laufzeit die THG-Quote für das Jahr des Vertragsschlusses und für das darauffolgende Jahr ab und Sie erhalten für jedes Jahr eine eigene Prämienzahlung.
Irreführend (für mich) ist "Kalenderjahr", denn das wäre 01.01.-31.12...hier wäre imo "Jahr" oder "Geschäftsjahr" die richtigere/verständlichere Definition. Laufzeit und Kündigung ist in § 7 geregelt.
Wie auch immer...spielt nun keine Rolle mehr.
Marty2 Ich verstehe Deinen Ärger, aber ein Jahr ist nunmal ein Jahr. Blöde formuliert bei denen, da bin ich bei Dir. Die AGB hab ich mir dort nicht durchgelesen, bin aber sicher das es dort (mehr oder weniger verständlich für uns Normalos) eindeutig geregelt ist, daher mein Hinweis darauf. Ist ja nun leider auch egal, beim nächsten Mal wird Dir das nicht wieder passieren.
Ich hab für 2025 jetzt bei Geld-für-eAuto beantragt, Vertrag geht dort auch für 2025 und 2026. Man konnte den Vertrag aber ganz einfach übers Kontaktformular auf dieses Jahr begrenzen, haben andere ja auch weiter oben schon geschrieben.
Kann man das auch ohne Insta irgendwo sehen/hören?
...Detailer drauf verteilen.
Ein Detailer bringt da so gar nix. Wenn Du eh 2x im Jahr beim Radwechsel richtig reinigst, dann bietet sich eine (hitzebeständige) Versiegelung an. Die kann je nach Beanspruchung eine kpl. Saison überstehen und erleichtert Deine regelmäßige die Reinigung mit der Felgenbürste.