Alter, was die da zusammenbasteln in diesem KiaEvForum...mit Lochblechstreifen und Lüsterklemmen...mit Ausnahme von #5 und #251 ist das alles Murks. Ich versteh sowas nicht...
Beiträge von Ron3008
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Hab nochmal wegen der Langlebigkeit des Klebers gefragt...
Screenshot_20220730-193104_Facebook.jpg
Gestern übrigens mal versucht das Teststück wieder von der Flasche zu ziehen...klebt wie Sau.
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Ach komm... ich wette mit Dir >80% derer die sowas verbauen wissen dass das Ding mit der Zeit lauter wird. Da gibts auch nen recht bekannten Auspuffbauer für den Pkw-Bereich (komme gerade nicht auf den Namen, war glaube ich was mit E am Anfang) wo das genauso ist.
Wäre ich da Rennleitung oder Richter würde ich das den Fahrzeugführer, insbesondere wenn dessen Namen auch im Schein steht eher nicht glauben dass ihm das nicht bekannt war.Unabhängig ob das in bestimmten Kreisen bekannt ist...bei billigen Brülltüten ist es mglw. für einen technisch versierten/erfahrenen/sensiblen Schrauber/Fahrer zu vermuten, jedoch kann ich als Käufer das letzlich nicht gerichtsverwertbar prüfen/messen...darum geht es in diesem Beispiel. Und wenn sich jemand aus meinem Bekanntenkreis (m/w/d) ein gebrauchtes Bike mit so einem verbauten Auspuff kauft, dann würde ich dem-/derjenigen ganz sicher nicht unterstellen das ihm/ihr das klar sein muss. Selbst wenn die sich so ein Ding nachträglich bei Louis kaufen und ihre Werkstatt bitten das Teil dranzuschrauben.
Yo, in Hessen hat man extra auch noch eine "Bündelungsbehörde" geschaffen welch nach TÜV-Abnahme vor Eintragung in die Fahrzeugpapiere prüft ob das was der TÜV da abgenommen hat überhaupt zulassungs-/eintragungsfähig ist.
Die Behörde für die Behörde...

So, genug OT

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Ich weiß was Du meinst, aber ABE oder Anbauabnahme nach 19.3 (Gutachten) ist was anderes als Einzelabnahme nach 19.2.
Baut man sich nur die Räder dran, dann reicht entweder die ABE im Handschuhfach oder man wird mit dem Teilegutachten zur Eintragung nach 19.3 beim TÜV vorstellig. Dieser prüft und bestätigt die Anbauabnahme, die idR im Fahrzeugschein vermerkt werden muss. Mehr ist vom Fahrzeughalter idF nicht zu erwarten, denn er muss sich auf ein offizielles Dokument vom KBA verlassen. Ich kenne jetzt auch niemanden von Rennleitung oder TÜV, der sich mit dem KBA anlegen würde.
Zur Eintragung nach 19.2 gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder schließen sich zwei Anbauteile gegenseitig aus bzw. die ursprünglichen Dokumente verlieren ihre Gültigkeit. Als Beispiel wäre hier eine Felge mit ABE und ein Fahrwerk mit Teilegutachten zu nennen. Bei der Prüfung wird dennoch Bezug auf die Auflagen in den jeweiligen Dokumenten genommen. Wenn jetzt zum Beispiel das Fahrwerk die Bereifung ausschliessen würde, dann würde die Eintragung verweigert. In diesem Fall jedoch ziemlich unwahrscheinlich, da geht es in erster Linie um Freigängigkeit.
Die zweite Möglichkeit zur Eintragung nach 19.2 sind zum Beispiel Felgen vom gleichen Fahrzeughersteller, die aber für ein anderes Modell bestimmt sind. Auch so eine Eintragung ist möglich, jedoch werden dafür bestimmte Dokumente verlangt. Tragfähigeitsgutachen etc...
Unter "Gefälligkeits-TÜV", die eine Eintragung nach 19.2 voraussetzt, könnte man Dinge wie offene Luftfilter ohne Geräuschmessung, Zubehörfelgen ohne Traglastgutachten etc. einordnen. Und ja, da ist viel gemauschelt worden...schon aus diesem Grund sind die Grenzen mittlerweile ziemlich eng gesetzt. Viele Prüfer wollen sich damit auch nicht (mehr) beschäftigen...an HU etc ist mehr zu verdienen, mehr Durchlauf in der Stunde.
*OT on*
Ich bin aus dem Motorradbereich da ziemlich vorbelastet, wir haben einen guten Kontakt zum TÜV und besprechen vor den Umbaumaßnahmen die notwendigen Schritte. Schwingen- und Hinterradumbau...Gabeltausch...Bremsenupgrade...Materialnachweis beim Teilebau usw...alles nach 19.2. Und wenn wir seine Vorgaben nicht umsetzen, dann schickt er uns auch wieder nach Hause.
*OT off*
Achso...was die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers angeht. Das ist grundsätzlich richtig, aber im Fall der Fälle auch immer eine Einzelfallentscheidung. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte Zubehör-Motorradauspuff mit einer e-Nummer und verbautem/nicht manipuliertem db-Eater aus einem der bekannten Stores wie Polo oder Louis, der aber trotzdem zu laut ist weil die Dämmwolle irgendwann weggebrannt ist. Richtig finde ich es idF nicht den Fahrzeugführer in die finazielle Haftung zu nehmen, weil selbigem auch schlichtweg die Möglichkeiten zu einer gerichtlich verwertbaren Überprüfung fehlt. Aber das ist ein anderes Thema...

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Andimp3 Ja, aber dazu muss zur entsprechenden Reifengröße eben auch ein Vermerk in den Auflagen stehen, siehe Screenshot. Ist das nicht der Fall, dann kannst Du fahren was in der ABE/Gutachten steht...egal ob es Sinn macht oder wir es verstehen

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Die Frage ist doch: welche Reifendimension steht beim nicht-GT für 20" im COC-Papier.
Soweit mir bekannt muss man davon ausgehend rechnen wenn man einen andere Dimension auf 20" aufziehen will.
Nein. Wenn die Felge eine ABE oder Gutachten hat und selbiges zum Fahrzeug passt, die entsprechenden Dimensionen drinstehen...dann sind nun noch die Auflagen maßgeblich, die auch dazu aufgeführt sind (Schneeketten, Kotflügel usw). Steht in den Auflagen eine Messung/Angleichung wie zB.
dann muss das natürlich gemacht werden.
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siehe #17...wenn es in der ABE steht, dann kannst Du die Kombi ohne weiteres fahren. WARUM die Kombi trotz negativer Abweichung erlaubt ist...unverständlichm aber dann auch latte. Du solltest es nur im Hinterkopf haben, das der Tacho weniger anzeigt.
Für die eigene Sicherheit kannst Du das mal mit GPS gegenchecken, vllt. zeigt der Tacho dann auch genau die richtige Geschwindigkeit an. Um das zu verdeutlichen...der Tacho meines E46 läuft wie jeder andere auch vor. Mit der jetzigen Rad-/Reifenkombi wäre eine Tachoangleichung nötig gewesen. Messung beim ADAC bis 120km/h ergab dann exakt die Geschwindigkeit, die der Tacho auch anzeigt, was ich übrigens als Tempomatfahrer mit analogem Kombiinstrument äusserst angenehm finde
Das Messblatt musste ich dann bei der Eintragung vorlegen. -
nemo Wieso jetzt 19"? In diesem Fall zeigt der Tacho mehr an, also ja...sofern die ABE/Gutachten der Felge die Bereifung vorsieht.
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die Einpresstiefen dazu wären interessant!
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe...
- 19" ET 54,5
- 20" ET 57
- 21" ET 43