Beiträge von Verleihnix

    Nein würde nicht gehen muss auf mich angemeldet werden usw.

    Witzig, exakt die gleiche Aussage hatte ich auch schon von meinem Verkäufer erhalten. Diese Formulierung mussten die wohl bei einer KIA-Schulung alle auswendig lernen.

    Ich denke auch das Autohaus will mich nur veraschen.

    So ist es, und zwar auf eine ganz dämliche, dummdreiste Art.

    evtl. hatte dein Händler nicht den nötigen A... in der Hose, das auch so durchzuziehen

    Möglich, aber der Text in den Vertragsbedingungen "Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten." lassen wenig Interpretationsspielraum übrig, eigentlich keinen.


    Das sollte es aber nun endgültig zu diesem Thema von meiner Seite aus gewesen sein, immerhin ist das der Wartesaal für Besteller und nicht für Abbesteller. Vielen Dank für die Geduld hierfür.

    4 Monate ab Eingang des Inverzugsetzungsschreibens bei ihm

    Hatte mein Händler auch versucht, nütze ihm aber nichts. Die vier Monate laufen ab dem ersten Tag der Überschreitung der unverbindlichen Lieferzeit, nicht erst ab Eingang der Lieferanmahnung.

    Anders ist es beim Rücktritt nach Ziffer 2, hier muss man sechs Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin sein und dann muss man dem Händler nochmal eine mindestens zweiwöchige Nachfrist gewähren.


    Und wenn der gute Herr meint, es wäre tatsächlich überhaupt kein Liefertermin angegeben, dann hat er sich selbst ins Knie geschossen.

    Die Kopie an seinen Anwalt kann er gleich in den Papierkorb werfen, denn selbst der würde ihn dann nach Erhalt des Schreibens nur müde belächeln.

    Aber schon dieser Bauerntrick zeigt, dass der Laden wohl nicht zu den seriösen zählen dürfte, denn er hat bestimmt vieles gemacht, aber nicht seinen Anwalt informiert, sondern er möchte nur den großen Max raushängen lassen und hoffen, dass dem Kunden die Knie vor Angst schlottern.

    Ist halt immer so, der getroffene Hund bellt - und die dümmsten am lautesten.


    Der Vogel käme mir Recht... 8o

    Dann ist der Händler seit Anfang an in Verzug. Die 4 Monate hätte er also von Monat 0 bis 4 anhängen können. Das ist schon lange vorbei.

    Exakt so ist es. :thumbup:

    Allerdings hilft da nur noch der Anwalt

    Stimmt, den braucht aber eher der Händler, nicht der Forumskollege. ^^

    Wenn seine Angaben stimmen, dann kann er exakt vier Monate und einen Tag nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Händlers ohne Frist sofort kündigen.

    Ob die Halbleiterkrise tatsächlich als "höhere Gewalt" einzustufen ist, das ist wohl noch nicht eindeutig geklärt, aber das sollte in seinem Fall keine Rolle spielen, denn die vier Monate sind ja schon längst um.

    Eine E-Mail an den Händler mit angeforderter Lesebestätigung genügt, da braucht man vorerst keinen Anwalt.

    Bist du dir da so sicher?

    Ja.


    Aber erst an dem Tag an dem du in Verzug setzt starten die 4 Monate, oder? ...

    Nein, denn dann wären es ja acht Monate.

    Nach sechs Wochen Lieferverzug kann man die Lieferung anmahnen und eine angemessene Frist (i.d.R. 14 Tage) zur Lieferung setzen. Danach kann man zurücktreten.

    Bei "höherer Gewalt" kann man nach vier Monaten ohne Fristsetzung sofort zurücktreten.

    Lustige Neuigkeiten zu meinem geplanten Rücktritt vom Kaufvertrag.

    Bestellt wurde ja im Dezember 2021 mit unverbindlichem Liefertermin 2022.

    Nachdem Mitte April 2023 immer noch alles auf rot war und ich inzwischen ja einen Genesis als Ersatz angeschafft hatte, wollte ich den EV6 weiterverkaufen.


    Mangels Nachfrage hatte ich mich am 24.04.23 dann entschlossen, meinem Händler in Verzug zu setzen, da ja mehr als sechs Wochen verstrichen waren, und angekündigt, dass ich nach der 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten werde.


    Jetzt schrieb er mir zurück, dass a) die sechswöchige Verzugsfrist nicht gelte, weil b) die Chipkrise als „höhere Gewalt“ einzustufen sei, also gelte hier die 4-Monats-Frist. Dazu hatte er mir noch den entsprechenden Passus aus den Vertragsbedingungen mitgeschickt, wonach man bei mehr als vier Monaten sofort zurücktreten könne.


    Ergo, so schrieb er mir, da ich am 23.04.23 die Liefermahnung zugestellt hätte, hätte er jetzt exakt noch vier Monate Zeit, also bis zum 23.08.23, um zu liefern. :D


    Irgendwie hat er wohl nicht geschnallt, dass die vier Monate Verzug bei höherer Gewalt ja bereits am 30.04.2023 abläuft und ich am Montag, 01.05.23 ohne Fristsetzung endgültig vom Vertrag zurücktreten kann. Naja, versuchen darf es es ja, aber doch nicht so plump. ;)

    Für 2021 hat er dann aber wirklich einen sehr schlechten Deal gemacht oder schlägt noch gut drauf.

    Natürlich schlage ich auf, weil man ja mit Interessenten rechnen muss, die unbedingt noch ein- oder zweitausend runterhandeln wollen.

    Alle wissen es, dass der "Verhandlungsspielraum" vorher immer aufgeschlagen wird, damit die Spezialisten an ihrem Ritual festhalten und sich vermeintlich freuen können, sein Gegenüber doch kräftig heruntergehandelt zu haben. Selbstbetrug at its best. Aber so ist es halt.


    Mag sein, dass ich nicht der Rabattjäger bin, aber zumindest hatte der Wagen lt. Kaufvertrag damals einen Listenpreis in Höhe von € 64.980,-, mit der gleichen Ausstattung kostet er aktuell über € 70.000,- (siehe Konfigurator: Kia EV6 GT-Line, AWD, Moonscape matt, P5, P6, P7, GD, WP, 20“).


    Also kauft heute einer den selben Wagen für € 70.000,- handelt den Verkäufer auf € 64.000,- runter und freut sich. Aber meiner für evtl. € 59.900,- war ihm zu teuer.


    Es gibt doch hier einen Thread, da haben viele ihren tatsächlichen Einkaufspreis gepostet, nur mal so für Interessierte, die sich nicht selbst in die Tasche lügen möchten.

    Nachdem auf mein Inserat zum Verkauf / zur Vertragsübernahme meines am 11.12.2021 bestellten EV6 wenig bis keine Reaktion kam, habe ich nun den Händler in Verzug gesetzt, da der unverbindliche Liefertermin mit Dezember 2022 im Vertrag angegeben wurde.

    Gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Abschnitt IV, Ziffer 2, Satz 1) kann auch bei unverbindlichen Lieferterminen eine Mahnung erfolgen.


    Ursprünglich wollte ich ja den Wagen an einen Interessenten für fast den selben Preis abgeben, der bei mir im Kaufvertrag steht, aber es ist halt kein Übernehmer weit und breit zu finden.

    Sollte also bis zum 12.Mai 2023 keine Lieferung erfolgen, werde ich vom Vertrag zurücktreten. Einen Verzugsschaden werde ich jedoch nicht geltend machen, denn Schaden in dem Sinne habe ich nicht.


    Kann also durchaus sein, dass in acht bis zehn Wochen eine GT-Line in Moonscape für andere Wartende durch meinen Händler zur Verfügung gestellt wird. Ich vermute nur, dass der Preis um viele tausend Euros höher sein wird als ich für das Fahrzeug verlangt hätte, denn € 61.000,- abzügl. BAFA wäre sicher kein schlechter Preis für die Vollausstattung gewesen.

    mit dem Audi Q4 e-Tron geliebäugelt, aber weg.

    Ein paar sofort verfügbare Alternativen gäbe es aktuell, denn die Technik ist ja fast identisch mit der des EV6.

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