Beiträge von Verleihnix

    Ich hätte gerne mal gerne eure Einschätzung abgefragt:


    Ein Forumskollege und (inzwischen ehemaliger) Interessent auf mein Verkaufsangebot für meinen noch nicht gelieferten EV6 meinte, meine Preisvorstellung sei unfair und nur mit viel Glück würde ich vielleicht einen „Dummen“ finden, der bereit wäre, diesen Preis zu bezahlen.


    Kia EV6 GT-Line, AWD, großer Akku, Moonscape matt, Fußraumbeleuchtung rot, P5, P6, P7, GD, WP, 20“ – Neufahrzeug – noch nicht ausgeliefert


    € 64.980,- Listenpreis zum Zeitpunkt der Bestellung 12/2021

    € 70.716,- Listenpreis im März 2023

    € 62.500,- Meine Preisvorstellung


    Wie schätzt ihr die Lage ein? Es braucht niemand zu antworten (wg. eventuellem OT), einfach mit dem entsprechenden Smiley reagieren:


    ^^ = Preis ist gut

    ?( = Passt schon

    ;( = Preis ist unfair


    Dankeschön.

    PS. 454 Tage seit Bestellung

    Kia EV6 GT-Line, AWD, Moonscape matt, P5, P6, P7, GD, WP, 20“


    Wie schon angekündigt, steht mein (noch nicht gelieferter) EV6 zum Kauf zur Verfügung.


    Ich könnte die Bestellung jederzeit stornieren, das Recht habe ich mittlerweile, werde aber Kia nicht einmal das Schwarze unter den Nägeln gönnen, daher möchte ich einem Dritten die Möglichkeit geben, das Fahrzeug günstiger erwerben zu können.

    Leider würde daher eine Finanzierung seitens des möglichen Übernehmers erschwert werden, denn ich gebe den EV6 nur gegen Komplettzahlung ab.


    Bestellt hatte ich am 11.12.2021 bei einem großen Autohaus im Südosten von München.


    Voraussichtliches Lieferdatum lt. Händler war ursprünglich das 4. Quartal 2022. Wir wissen alle, dass dieser Termin krachend gescheitert ist, meine optimistische Einschätzung zu einer erwarteten Auslieferung ist nun der Zeitraum Juli / August 2023.



    Folgende Übernahmemodalität ist denkbar:

    Übernahme unmittelbar / zeitnah nach Anlieferung bei meinem Händler. Verkäufer wäre dann ich, das Fahrzeug würde nach Anlieferung nicht bewegt und nicht zugelassen werden, der Käufer wäre somit Erstbesitzer. Die Garantie / Gewährleistung seitens KIA wäre ebenso wenig tangiert wie die Förderung der BAFA. Derjenige, der das Neufahrzeug als erster zulässt , der erhält die Förderung, aber das muss nicht der gleiche sein, der in der Rechnung vom KIA-Autohaus steht. Nachzulesen auch auf der Webseite der BAFA.


    Ich hatte seinerzeit die Bestellung als Gewerbetreibender veranlasst, die Umsatzsteuer könnte also separat ausgewiesen werden.


    Aktueller Fahrzeugpreis lt. Konfigurator: € 70.716,28

    Mein Verkaufspreis € 62.716,82



    Warum ich den EV6 nicht mehr haben will, obwohl ich ihn ja mal bestellt hatte?


    Als im Sommer 2022 absehbar war, dass ggf. nicht mehr in 2022 geliefert werden kann, hatte ich die Möglichkeit, einen Genesis GV60 mit Liefergarantie zu erwerben. Dieser wurde auch am 14.12.22 angeliefert und ist nun in der Verwendung.

    So, ab sofort bin ich wieder ein "echter LZW´ler". 8o

    Der Forumskollege, der meinen EV6 übernehmen wollte, die Übernahme war schon seit langem vertraglich vereinbart, hatte mich um Entlassung aus dem Vertrag gebeten.

    Dem Ansinnen habe ich soeben zugestimmt, denn seine Begründung für die Bitte um Vertragsrücktritt konnte ich absolut nachvollziehen.


    Da ich aber dem Kia-Trachtenverein nichts gönnen möchte, werde ich die Bestellung nicht stornieren, zumal ich ja noch den alten Preis bekomme.

    Bis dahin bin ich also wieder 100%iger Wartesaalbeschmutzer. ^^


    Wer weiß, vielleicht findet sich ja wieder ein Übernahmekandidat. :/

    dass die Händler fette Gewinne mit den stornierten Fahrzeugen erzielen!

    Das möchte man annehmen, aber mein Händler hatte mir zu verstehen gegeben, dass das eigentlich nicht durchführbar wäre.

    Sicher wird der eine oder andere Händler ggf. die Möglichkeit haben, hier etwas abgreifen zu können, inwiefern es seine Beziehung zu Kia belastet, das steht wohl auf einem anderen Blatt.


    Bei mir ging es um Rücktritt bei gleichzeitiger Umschreibung der Bestellung auf einen Forumskollegen, der das Fahrzeug bzw. den Vertrag übernehmen wollte.

    Da wurde mir mitgeteilt, dass der Händler diesen Vertrag nicht einfach umschreiben könne, denn er müsse gegenüber KIA Deutschland nachweisen, dass das Fahrzeug auch tatsächlich an den Besteller ausgeliefert würde, er müsse also eine Rechnungskopie zu diesem Vorgang an Kia übermitteln, ansonsten wäre den Fake-Bestellungen Tür und Tor geöffnet, genau das aber wolle Kia auf Grund der knappen Verfügbarkeit des EV6 verhindern.


    Wenn da jetzt aber ein anderer Rechnungsempfänger zu dieser Bestellung auftauchen würde, dann gäbe es Stress mit den Regularien zwischen den Vertragshändlern und Kia.

    Wir lösen das Problem insofern, dass ich das Auto bei Lieferung bezahle, dann aber nicht zulasse und der Forumskollege kauft dann mir das Fahrzeug ab. Dieser Vorgang hat ja keine Auswirkung auf Garantie / Gewährleistung gegenüber Kia und der Bafa ist es egal, wer auf der Rechnung steht, die Förderfähigkeit bleibt hiervon unberührt.


    Ob mein Händler mir nun einen Käse ins Ohr gedrückt hat oder ob die Kontrolle seitens Kia den Tatsachen entspricht, das weiß ich letztendlich natürlich nicht.

    Aber auch Tesla kann variabel.

    Natürlich. :thumbup:

    Ich meinte meinen Beitrag ja nicht Pro-Tesla, mir ging es darum, dass trotz Bafa-Geschiss im Januar und Februar 2023 in Deutschland mehr als 10.000 Model Y, also BEV, zugelassen wurden, obwohl die Förderung ja geringer ausgefallen ist.

    Kia dagegen hat im gleichen Zeitraum ganze 181 Stück EV6 an den Start gebracht.

    Wo bleiben denn die angesagten Lieferungen, habt wohl das Jahr verwechselt

    Nachdem lt. KBA im Januar in Deutschland ganze 28 EV6 zugelassen wurden, waren es im Februar immerhin schon 153 Stück. X/

    Zum Februarvergleich: 90 Lamborghinis oder z.B. auch144 Maseratis neu zugelassen. Sind ja beides vergleichbare und gängige Volumenhersteller. 8o

    Quelle.