Kann man so nicht pauschal sagen.
Es gilt immer das niedrigere Gewicht.
Der Hersteller der AHK kann ja, aus Gründen, durchaus die zulässige Anhängelast unter den Wert legen, welchen das Fahrzeug könnte.
Darum frage ich mich, ob man eine AHK mit einem geringeren Gewicht einbauen darf. Wenn ja, könnte man sich ja nicht auf die Fahrzeugpapiere verlassen.