Es ist Vertragsbestandteil wenn es vereinbart wurde. Wenn Dein Händler auf Anfrage die 12 Monate übernimmt, dann ist das Kulanz. Nix anderes. Er hätte Dir auch noch Prospekte zu einem anderen Fahrzeug mitgeben können...wäre dann für Dich auch Vertragsbestandteil, oder? Und weil DU "das anders siehst" heißt das im Umkehrschluss das ICH mich nur "bedingt auskenne"? Natürlich.
Wenn in dem Prospekt drin steht: Jeder EV6 Käufer kriegt ein Jahr Gratis nen E-Niro dazu, ja, dann ist das bindend. Ist ne ganz einfache Kiste. Das ist ne freiwillige Zusage von Kia gewesen. Diese ist natürlich bindend zu dem Zeitpunkt des Kaufes, da zu diesem Zeitpunkt keine Fristen genannt wurden. Natürlich können Sie diese im Nachhinein für neue Käufer ändern, ändert aber nichts zu den bindenden Bedingungen für bereits getätigte Verkäufe. Wenn Du eine Waschmaschine kaufst steht in dem Kaufvertrag auch nicht: "Hey Du hast 4 Jahre freiwillige Hersteller Garantie". Dies ist i.d.R. als extra in den AGB's des Herstellers vermerkt. Wenn diese die Garantie nach 2 Jahren aus den AGB's entfernen, kannst Du dennoch die 4 Jahre rechtlich einfordern, da die Garantie Erteilung zum Zeitpunkt deines Kaufs 4 Jahre betrug und du dich ggf. deswegen für das Produkt entschieden hast.
Das Zivilrecht ist in solchen Sachen immer ziemlich auf Kundenseite glücklicherweise.